Chrilles Backstübchen

Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk

Ausbildungsvergütung


Neuabschluss zum 01.03.2021


Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks abgeschlossen. Die Vergütungen steigen ab 1. März 2021 für alle Ausbildungsjahre.


Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Ausbildungsvergütungen geeinigt:


Ab 1. März 2021: 


Im 1. Ausbildungsjahr +30 Euro auf 645 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr +20 Euro auf 720 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr +30 Euro auf 850 Euro monatlich brutto.


Ab 1. Februar 2022:


Im 1. Ausbildungsjahr +35 Euro auf 680 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr +35 Euro auf 755 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr +35 Euro auf 885 Euro monatlich brutto.


Neu ist (außer den neuen Beträgen der Ausbildungsvergütung) eine redaktionelle Klarstellung zur Regelung zu Unterkunft und Verpflegung. Des Weiteren wurden in einer Protokollnotiz Hinweise zur Option der Teilzeitausbildung sowie zur Option des elektronischen Ausbildungsnachweises aufgenommen.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Tarifausschuss im BMAS hat im Mai 2021 über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE zugestimmt.


Das BMAS hat die AVE nun am 02. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 01. März 2021

Rechtskraft erlangt.


Die seit 01.03.2021 geltende Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen finden Sie rechtsstehend.