Chrilles Backstübchen
Gemüseerzeugnisse
Leitsätze für Gemüseerzeugnisse Neufassung vom 08. 01. 2008 (Beilage zum BAnz. Nr. 89 vom 18. 06. 2008, GMBl Nr. 23-25 S. 451 ff vom 19. 06. 2008)
1. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
1.1 Begriffsbestimmungen
1.1.1 Gemüseerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Erzeugnisse aus Gemüse, Teilen von Gemüse oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Dazu gehören insbesondere
• tiefgefrorenes Gemüse,
• Gemüsekonserven,
• Gemüse mit Essig,
• pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware,
• Salzdillgurken,
• verarbeiteter Rotkohl,
• Sauerkraut.
1.1.2 Diese Leitsätze gelten nicht für Gemüsesäfte und Gemüsenektare, die in gesonderten Leitsätzen beschrieben sind.
1.1.3 Prozentangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Gewicht.
1.1.4 Bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen1) werden die Abtropfgewichte auf das nächst tiefere Vielfache von 5 g abgerundet angegeben.
1.1.5 Blanchieren ist kurzzeitiges Behandeln mit Wasserdampf oder heißem Wasser.
1.2 Herstellung
1.2.1 Die verwendete Rohware ist gesundes Gemüse von einer geeigneten Sorte und in einem geeigneten Reifestadium. Sie ist praktisch frei von Fäulnis, Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten oder ähnlichen Mängeln.
Die Rohware wird je nach Gemüseart gewaschen, gereinigt, geputzt, von üblicherweise nicht verwendeten Teilen soweit als technisch möglich befreit und gegebenenfalls zerkleinert. Beim Waschen verbleibt darin nicht mehr Wasser als technisch unvermeidbar.
1.2.2 Bei vielen Gemüsearten wird die Rohware blanchiert, um Enzyme, die die Haltbarkeit beeinträchtigen können, zu inaktivieren.
1.2.3 Die vorbereitete Rohware wird je nach dem gewählten Verfahren zum fertigen Erzeugnis weiterverarbeitet und vor oder nach dem Verpacken in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht.
Zum Haltbarmachen sind insbesondere die folgenden Verfahren, ggf. in Kombination miteinander, üblich:
a) Tiefgefrieren im Sinne der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel2),
b) Wärmebehandlung durch Sterilisieren (über 100 °C),
c) Saure Vergärung mit oder ohne anschließende Wärmebehandlung durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
d) Zusatz von Säure mit anschließender Wärmebehandlung durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
e) Konzentrieren durch Wasserentzug,
f) Trocknen (einschließlich Gefriertrocknen),
g) Zusatz von Konservierungsstoffen3),
h) Salzen,
i) Einlegen in Öl oder Essig, ggf. mit anschließender Wärmebehandlung durch Pasteurisieren (unter 100 °C).
Bei der Verarbeitung werden die wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware so weit wie möglich und erwünscht erhalten.
1.2.4 Bei Gemüse mit Essig ist es nicht verkehrsüblich, den Erzeugnissen in luftdicht verschlossenen Gebinden mit einem Behältnisvolumen kleiner als 4250 ml Konservierungsstoffe3) zuzusetzen. Bei loser Ware und bei Ware in nicht pasteurisationsbeständigen Verpackungen ist der Zusatz von Konservierungsstoffen3), unabhängig vom Behältnisvolumen , verkehrsüblich.
1.2.5 Zur Herstellung von Gemüseerzeugnissen werden außer Gemüse je nach Produktgruppe weitere Zutaten nach Maßgabe der Rechtsvorschriften verwendet.
1.3 Beschaffenheitsmerkmale
1.3.1 Gemüseerzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Sie sind praktisch frei von mineralischen Bestandteilen wie Erde oder Sand und von sonstigen Verunreinigungen und nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, z. B. Unkräutern, Stroh oder Schädlingen.
Für die einzelnen Erzeugnisse sind typische Fehler beschrieben. Bei mehreren Fehlern an einem Stück ist jeweils der schwerer wiegende Fehler zu zählen.
1.3.2 Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:
-
Längenmaße können bei 10 % des Abtropfgewichtes bei Erzeugnissen in Aufgussflüssigkeiten bzw. bei 10 % des Gesamtgewichtes bei allen übrigen Erzeugnissen bis zu 10 % vom Bezugswert abweichen.
- Alle übrigen in Zahlen ausgedrückte Beschaffenheitsmerkmale beziehen sich auf die Standardprobenmenge und gelten ohne Toleranz.
1.3.3 Für Gemüseerzeugnisse werden nur solche Verkehrsbezeichnungen und sonstige Angaben verwendet, die der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften des Erzeugnisses entsprechen. In den Leitsätzen sind die Verkehrsbezeichnungen kursiv gedruckt.
1.4 Bezeichnung und Aufmachung
1.4.1 Bei Gemüseerzeugnissen ist die Verkehrsbezeichnung in der Regel der Name der verwendeten Gemüseart oder der verwendeten Gemüsearten.
Bei mehr als zwei Gemüsearten kann das Erzeugnis z. B. auch als „Gemüsemischung aus …“ bezeichnet werden. Für bestimmte Gemüsemischungen sind besondere Verkehrsbezeichnungen üblich, z. B. Mixed Pickles oder Leipziger Allerlei.
Die Verkehrsbezeichnung wird gegebenenfalls ergänzt durch Angaben über die Vorbehandlung (z. B. „pasteurisiert“), die Sortierung (z. B. nach Größe „extra fein“), die Verarbeitungsform (z. B. „gewürfelt“, „passiert“, „Abschnitte“) und einzelne Qualitätsstufen (z. B. „extra zart“, „Auslese“). Die Verarbeitungsform, z. B. Zwiebelwürfel, Gurkenscheiben, oder Sortierung, z. B. Prinzessbohnen, kann Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein.
1.4.2 Bildliche Darstellungen der Rohware entsprechen jeweils der verwendeten Gemüseart oder den verwendeten Gemüsearten. Bei Mischungen wird das anteilige Mischungsverhältnis berücksichtigt.
1.4.3 Wird eine Zutat über eine Geschmacksabrundung hinaus verwendet, so wird dies durch Angaben wie „gewürzt“, „süßsauer“, „gesalzen“, „gezuckert“ in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kenntlich gemacht.
2. Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse
2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale
2.1.1 Als tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse werden insbesondere hergestellt
- tiefgefrorene Gemüsezeugnisse aus einer Gemüseart
- tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten.
2.1.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse haben, bezogen auf die jeweilige Gemüseart, eine annähernd einheitliche Farbe. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack entsprechen sie je nach verwendeter Gemüseart nach dem Auftauen weitgehend dem frischen Gemüse. Es ist frei von Fremdgeruch und Fremdgeschmack.
Die Erzeugnisse sind praktisch frei von Frostbrandschäden (irreversible Abtrocknung der Oberfläche) sowie von starker Schneebildung. Die Erzeugnisse sind in der Regel in tiefgefrorenem Zustand einzeln entnehmbar (IQF = individually quick frozen), d. h. sie sind weitestgehend frei von Verblockungen. Pastöse Gemüseerzeugnisse, wie zum Beispiel gehackter Spinat oder Grünkohl, Gemüsezubereitungen, wie zum Beispiel Rahmspinat, Rotkohl, Rahmwirsing, Rahmporree, werden auch blockgefroren in Verkehr gebracht.
2.1.3 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse enthalten innerhalb einer Packung in der Regel nur Gemüse einer Sorte, das von annähernd gleicher Größe ist.
2.2 Verkehrsbezeichnungen und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse
2.2.1 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus einer Gemüseart
2.2.1.1 Blumenkohl
2.2.1.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Blumenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Köpfen der Art Brassica oleracea var. botrytis L. Die Köpfe werden vom Strunk befreit, in Röschen zerteilt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Ver-
fahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Tiefgefrorener Blumenkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Blumenkohl oder Blumenkohlröschen in Verkehr gebracht.
Röschen sind Abschnitte des Blumenkohlkopfes von annähernd gleicher Größe. Die tiefgefrorenen Blumenkohlröschen werden in unterschiedlichen Sortierungen in Verkehr gebracht, wobei der Kopfdurchmesser 20 mm nicht unterschreitet und
70 mm nicht überschreitet. Die maximale Stiellänge richtet sich nach der Proportion des Röschens. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein.
2.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorener Blumenkohl ist annähernd gleichmäßig fest und weiß bis elfenbein- oder cremefarben.
Die Blumenkohlröschen können leicht gelbliche Verfärbungen aufweisen oder leicht rosa schimmern. Die Stiele können leicht grünlich oder leicht violett sein. Die Röschen sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur.
Der gegarte Blumenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack; die Textur ist fest, nicht matschig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbt: sind großflächige graue, gelbe, grüne, rosa oder ähnliche farbliche Veränderungen von mindestens einem Viertel des Blütenstandes, die das Erscheinungsbild des Erzeugnisses erheblich beeinträchtigen. Die Verfärbungen bleiben auch nach dem Garen erhalten. Verzweigungen oder Stämme mit einer leicht bläulichen oder leicht grünlichen Färbung werden nicht als verfärbt angesehen.
b) Lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
c) Blätter: grobe Blätter oder Teile hiervon, unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
d) Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
e) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser größer 6 mm.
f) Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten oder Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
g) Mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 50 % der Blütenstandsoberfläche deformiert, gequetscht oder ausgebrochen sind.
h) Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.
Die Standardprobenmenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme über-
schreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Röschen bzw. ein loser Stamm oder ein Blatt werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Verfärbt J | Je Stück | 2 |
Lose Stämme | Je Stück | 2 |
Blätter | Je Stück | 3 |
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 2 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 5 |
Schädlingsbefall | Je Stück | 5 |
Mechanisch beschädigt | Je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 10 |
Der Anteil an Kleinstücken darf 3 % (m/m) nicht überschreiten.
2.2.1.2 Bohnen
2.2.1.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Bohnen sind Erzeugnisse aus den frischen, jungen und gesunden vollen Hülsen der Buschbohne Phaseolus vulgaris L. Es werden „fadenfreie“ Sorten verwendet.
Die Bohnen werden von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Tiefgefrorene Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Bohnen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung, z. B. Prinzessbohnen, oder die Verarbeitungsform, z. B. Brechbohnen, ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung.
Verkehrsbezeichnung | Verarbeitungsform |
---|---|
Bohnen | Ganze grüne Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser mit geringer, von außen wahrnehmbarer Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm. |
Prinzessbohnen oder Delikatessbohnen | Ganze junge, ausgesucht feine Bohnen von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser ohne von außen wahrnehmbarer Kernausbildung. Der Durchmesser beträgt maximal 8 mm |
Brechbohnen | In Querrichtung geschnittene grüne Bohnen mit geringer, von oder außen wahrnehmbarer Kernausbildung, wobei mindestens Schnittbohnen 80 % der Stücke mindestens 25 mm lang sind. Der Durchmesser beträgt maximal 10,5 mm. |
2.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe, gleicher Länge und gleichem Durchmesser.
Die gegarten Bohnen haben einen aromatischen, feinen, typischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne merkliche Samen-, Bast- oder Fadenwahrnehmung.
Beschreibung der Fehler:
a) Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche von mindestens 30 mm Länge und einer Mindestbreite von 2 mm.
b) Oxidierte Schnittstellen: Schnittstellen, die braune Verfärbungen aufweisen.
c) Faserig: Bohnen, die eine faserige Struktur haben.
d) Stielenden: anhaftende oder lose Stielenden.
e) Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze wie z. B. Blätter, Ranken oder Stiele sowie Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Gräser oder Samen. Ausgenommen sind jedoch Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
f) Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 3 mm bis 6 mm.
g) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
h) Mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespalten oder zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild schwerwiegend beeinträchtigen.
i) Kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 40 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme über
schreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Eine Bohne bzw. ein loses Stielende oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Schorf und Windflecken | Je Stück | 2 |
Oxidierte Schnittstellen | Je Stück | 1 |
Faserig | Je Stück | 1 |
Stielenden | Je Stück | 2 |
Fremde Pflanzenteile | Je Stück | 3 |
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 2 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 5 |
Mechanisch beschädigt | Je Stück | 1 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 20 |
Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 3 % (m/m), (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).
2.2.1.3 Broccoli
2.2.1.3.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Broccoli ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden Blütenständen der Art Brassica oleracea var. cymosa Duch italica Plenck.
Tiefgefrorener Broccoli wird mit der Verkehrsbezeichnung Broccoli oder Broccoliröschen in Verkehr gebracht.
Broccoli-Röschen sind 20 bis 60 mm lange, annähernd gleich große Abschnitte des Broccolikopfes (Haupttrieb) sowie der kleineren Nebentriebe. Sie sind so zerteilt, dass die natürliche Röschenform erhalten bleibt. Die frischen, geschnittenen Röschen werden gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale
Broccoliröschen haben eine annähernd gleichmäßige Farbe (hellgrün bis blau-grün) und eine gleichmäßige Sortierung. Sie sind praktisch frei von Insekten und anderen tierischen Fremdbestandteilen. Die Stiele haben glatte Schnittflächen. Die Röschen sind von fester Struktur. Den Stielteilen können kleine, zarte Blätter anhaften. Die Länge der Röschen stimmt annähernd mit dem Kopfdurchmesser überein. Die meist grünen, voll entwickelten Blütenknospen sind noch nicht ge-
öffnet. Leichte Gelbverfärbungen durch Chlorophyllmangel im Randbereich des Röschen sind produkttypisch und gelten nicht als Fehler.
Die gegarten Broccoliröschen haben einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und Kohlgeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, nicht matschig. Der Stiel ist zart, nicht holzig.
Beschreibung der Fehler:
a) Überreif: einzelne Knospen (mindestens 3, zusammenhängend) sind aufgeblüht (gelb) oder die Blütenstände des Röschen fallen im aufgetauten Zustand auseinander.
b) Schlecht geschnitten: Röschen, bei denen das Erscheinungsbild durch nicht sorgfältiges Entfernen von Blättern oder durch unsauberes Abtrennen vom Stamm erheblich beeinträchtigt ist.
c) Lose Stämme: Strunkteile ohne Blütenstand, die länger als 25 mm sind.
d) Blätter: Grobe Blätter oder Teile hiervon mit einem Durchmesser größer 10 mm; es ist unabhängig davon, ob sie den Strünken anhaften oder lose sind. Kleine, zarte und am Strunk anhaftende Blätter zählen nicht als Fehler.
e) Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 bis 6 mm.
f) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
g) Schädlingsbefall: Röschen mit Insekten und Insektenteilen. Die Röschen werden im aufgetauten Zustand geprüft.
h) Mechanisch beschädigt: Stücke, bei denen mehr als 25 % der Röschenoberfläche deformiert oder ausgebrochen sind.
i) Kleinstücke: Teile von Röschen, die mit einem Quadratgitter-Sieb (10 x 10 mm) ermittelt werden.
Die Standardprobenmenge beträgt 50 Röschen. Für die Kleinstück-Ermittlung werden 500 g verwendet. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Röschen bzw. ein loser Stamm oder ein loses Blatt werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Überreif | Je Stück | 2 |
Schlecht geschnitten | Je Stück | 1 |
Lose Stämme | Je Stück | 3 |
Blätter | Je Stück | 1 |
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 2 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 5 |
Schädlingsbefall | Je Stück | 5 |
Mechanisch beschädigt | Je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 20 |
Der Anteil an Kleinstücken darf 5 % (m/m) nicht überschreiten.
2.2.1.4 Dicke Bohnen
2.2.1.4.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Dicke Bohnen (synonyme Bezeichnung: Puffbohnen, Ackerbohnen) sind Erzeugnisse aus nicht ausgereiften Samen der Art Vicia faba L.
Tiefgefrorene Dicke Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Dicke Bohnen meist unsortiert in Verkehr gebracht. Auf die Verwendung von kleineren Bohnenkernen wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung mit „klein“ oder „fein“
hingewiesen.
Die frischen Kerne werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Dicke Bohnen sind praktisch frei von Keimen, von losgelösten Keimen, von Samenschalen oder Teilen von Samenschalen und von fleckigen Bohnen.
Die gegarten Dicken Bohnen haben eine blassgrüne Farbe, einen feinen, typischen Geruch und Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.
Beschreibung der Fehler:
a) Andersfarbig: Bohnen, deren Farbe für die verarbeitete Sorte nicht charakteristisch ist, zum Beispiel gelb.
b) Verfärbt: Bohnen, deren Oberfläche zu mehr als 25 % grau/schwarz verfärbt ist.
c) Halbe oder zerbrochene Bohnen.
d) Hülsen oder Hülsenteile: Anhaftende oder lose Hülsen oder Hülsenteile.
e) Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze, wie z. B. Blätter, Ranken, oder Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Gräser oder Samen.
f) Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 6 mm.
g) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme über-
schreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Eine Bohne bzw. eine Hülse, ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Andersfarbige Bohnen | Je Stück | 2 |
Verfärbt | Je Stück | 5 |
Halbe oder zerbrochene Bohnen | Je Stück | 1 |
Hülsen oder Hülsenteile | Je Stück | 3 |
Fremde Pflanzenteile | Je Stück | 3 |
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 1 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | Je Stück | 3 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 20 |
2.2.1.5 Erbsen
2.2.1.5.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Erbsen sind Erzeugnisse aus den unvollständig gereiften Samen der Markerbse Pisum sativum L.
Tiefgefrorene Erbsen werden mit der Verkehrsbezeichnung Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Die Größensortierung wie „extra fein“, „sehr fein“, „Petits Pois“ wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben.
Es wird zwischen unsortierten und sortierten Erbsen unterschieden. Nach Größe sortierte Erbsen haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Durchmesser (mm) |
---|---|
Erbsen | bis 10,5 |
Erbsen, sehr fein oder Petits Pois | größer 7,5 bis 8,5 |
Erbsen, extra fein | bis zu 7,5 |
Die Ermittlung der Größensortierung erfolgt im tiefgefrorenen Zustand mittels Quadratsieb. Eine Mischung von zwei oder mehreren Sortierungen trägt die Bezeichnung, die für die größte der mitverarbeiteten Sortierungen verkehrsüblich ist.
Die frischen Samen werden von der Hülse befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen sowie von durch Insekten beschädigte Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen, von Hülsenteilen und von pflanzlichen Verunreinigungen.
Tiefgefrorene Erbsen werden außerdem nach dem Reifegrad, der als Tenderometerwert der unblanchierten frischen Erbsen und/oder als AIS-Wert (alkoholunlösliche Substanz) der blanchierten Erbsen ermittelt wird, eingeteilt. Für die Quali
tätsbezeichnung „extra zart“ werden der Tenderometerwert von 110 und der AIS-Wert von 13 % nicht überschritten. Gleiche Anforderungen gelten auch für Erbsen, „extra fein“ und Erbsen „sehr fein“/“Petits pois" ohne zusätzliche Qualitäts-
bezeichnung.
Erbsen, die ohne die zusätzliche Qualitätsbezeichnung „extra zart“ in Verkehr gebracht werden, überschreiten einen Tenderometerwert von 125 bzw. einen AIS-Wert von 14 % nicht.
Die gegarten Erbsen haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.
Beschreibung der Fehler:
a) Gelb oder blass (blond): Farblich nicht voll entwickelt.
b) Verfärbt: Durch Fäule grau, braun oder schwarz verfärbte Samen (größer als die Hälfte der Oberfläche).
c) Zerschlagen: Halbe Erbsen, Bruchstücke von Erbsen.
d) Samenschalen und Teile von Samenschalen.
e) Fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze, wie z. B. Hülsen, Hülsenteile, Blätter oder Ranken, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Samen von Disteln, Gräsern oder Kamille.
f) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
g) Früchte des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme über-
schreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Eine Erbse bzw. eine Samenschale oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Gelb oder blass (blond) | je Stück | 3 |
Verfärbt | je Stück | 5 |
Zerschlagen | je Stück | 1 |
Samenschalen und Teile von Samenschalen | je Stück | 4 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 3 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 10 |
Tiefgefrorene Erbsen sind praktisch frei von Früchten des schwarzen Nachtschattengewächses Solanum nigrum L., d. h. sie enthalten nicht mehr als 1 Stück/10 kg.
2.2.1.6 Grünkohl
2.2.1.6.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Grünkohl wird aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L. hergestellt.
Tiefgefrorener Grünkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Grünkohl in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „gehackt“, „grob gehackt“.
Die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen, grob oder fein geschnitten, auch durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.
2.2.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale
Für tiefgefrorenen Grünkohl werden gesunde Blätter verwendet, die praktisch frei von Schädlingsbefall, mechanischen Beschädigungen und fremdem Geruch und Geschmack sind. Welke und sonstig beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.
Tiefgefrorener Grünkohl ist annähernd gleichmäßig zerkleinert. Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Grünkohlerzeugnisses sollte so niedrig wie möglich sein, er überschreitet 10 mg/kg nicht.
Der zubereitete Grünkohl hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig, ohne Fehl- oder Fremdnote. Die Farbe ist olivgrün.
Beschreibung der Fehler:
a) Fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze, wie zum Beispiel Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen, wie zum Bei-
spiel Gräser oder Kräuter.
b) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
c) Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
d) Sand: Salzsäureunlösliche Asche.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 1 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Insektenbefall | je Stück | 10 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 20 |
Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.
2.2.1.7 Karotten (Möhren)
2.2.1.7.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Karotten (Möhren) sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.
Tiefgefrorene Karotten werden mit der Verkehrsbezeichnung Karotten oder Möhren in Verkehr gebracht. Außer bei ganzen Karotten (Babykarotten, Fingerkarotten, Pariser Karotten) wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „gewürfelt“ oder „in Scheiben“. Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z. B. Karottenwürfel.
Die Farbe ist sortentypisch orange oder gelb. Werden gelbe oder andersfarbige Sorten verwendet, wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Verarbeitungsform |
---|---|
Babykarotten | Zylindrische Karotten, die durch Schnitte quer zur Längsachse vor der Schälung erhalten werden. Die Schnittlänge der Baby-Karotten beträgt ca. 50 mm. |
Fingerkarotten | Zylindrische, kleine, ganze Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitestgehend ihre ursprüngliche Form behalten. |
Karotten, in Scheiben | Gleichmäßig im rechten Winkel zur Längsachse in Scheiben glatt oder gewellt geschnitten. Die Schnittstärke beträgt ca. 4-8 mm, der Durchmesser der Scheiben liegt zwischen 15 und 32 mm. |
Karotten Julienne | Feine Streifen bis maximal 6 x 6 mm Kantenlänge. |
Karotten, in Streifen; Karottenstifte | Länglich glatt oder gewellt geschnittene Karottenstücke. |
Pariser Karotten, Perlkarotten | Kugelförmige („runde“) Karotten, die auch nach der Verarbeitung weitgehend ihre ursprüngliche Form behalten. |
Karottenwürfel; Karotten, gewürfelt | Gleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten mit einer Kantenlänge von ca. 10 mm. |
Tiefgefrorene Karotten der Verarbeitungsformen Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten können größensortiert oder unsortiert in den Verkehr gebracht werden.
Sortierte Karotten haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:
Größenbezeichnung | Durchmesser in mm | Durchmesser in mm |
---|---|---|
zylindrische Sorten (Babykarotten, Fingerkarotten) | kugelförmige Sorten (Pariser Karotten) | |
Sehr klein/extra fei | kleiner 10 | kleiner 10 |
Klein | 10 bis14 | 18 bis 24 |
Mittel | 14 bis 18 | 24 bis 28 |
Groß | größer 18 | größer 28 |
Es wird der Durchmesser (bei nicht kreisförmigem Querschnitt der kleinste Durchmesser) an der Stelle des größten Umfangs gemessen. Die Größenbezeichnung kann in der angegebenen Form der Verkehrsbezeichnung angefügt werden.
Wenn das Erzeugnis größensortiert in den Verkehr gebracht wird, müssen mindestens 80 % (m/m) der Karotten der angegebenen Größenbezeichnung entsprechen.
Die Karotten werden von Kraut und weitestgehend von grünen Köpfen befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, gegebenenfalls geschnitten, gegebenenfalls nach Durchmesser sortiert, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren
einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Die Verkehrsbezeichnung Perlkarotten setzt eine „sehr kleine“, „extra feine“ Größensortierung voraus.
2.2.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Karotten haben eine gleichmäßige, sortentypische Farbe und eine annähernd einheitliche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- und sonstigen Verfärbungen.
Karotten haben im gegarten Zustand einen typischen süßen Geschmack, die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.
Beschreibung der Fehler:
a) Grünverfärbt: Stücke, die im Bereich der Schulter deutlich grün verfärbt sind oder verfärbte Ringe aufweisen (bei Babykarotten, Fingerkarotten und Pariser Karotten). Stücke, die grüne Verfärbungen zeigen (bei anderen Verarbeitungsformen).
b) Leicht fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von 2 bis maximal 6 mm aufweisen.
c) Stark fleckig: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune oder andere intensiv verfärbte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 6 mm aufweisen.
d) Verformt: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
e) Rissig: Stücke, die Risse oder Spalten von mehr als 2 mm Breite aufweisen.
f) Leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 6 mm Durchmesser.
g) Schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe haben.
h) Fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze, wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln, sowie Teile anderer Pflanzen.
i) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
j) Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
k) Kleine Stücke: Bruchstücke/Reststücke von weniger als 20 mm Länge bei Karotten Julienne, Babykarotten und Fingerkarotten und weniger als ein Drittel der jeweiligen Sollstückgröße bei Karottenstiften und Karottenwürfeln.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g, mindestens jedoch 50 Karottenstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme über-
schreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Eine Karotte, ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Grünverfärbt | je Stück | 2 |
Leicht fleckig | je Stück | 1 |
Stark fleckig | je Stück | 3 |
Verformt | je Stück | 1 |
Rissig | je Stück | 1 |
Leichte Schälfehler | je Stück | 1 |
Schwere Schälfehler | je Stück | 5 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 5 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge (500g bzw. 50 Stücke) | 30 |
Kleinstücke sind bei Babykarotten, Fingerkarotten und Karotten Julienne weniger als 30 % (m/m) und bei Karottenstreifen, Karottenstiften und Karottenwürfeln weniger als 10 % (m/m).
2.2.1.8 Kohlrabi
2.2.1.8.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Kohlrabi wird aus frischen und gesunden Knollen der Art Brassica oleracea var. gongyloides hergestellt.
Tiefgefrorener Kohlrabi wird zerkleinert und mit der Verkehrsbezeichnung Kohlrabi oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Rahmkohlrabi in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „in Streifen“ oder „in Scheiben“. Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z. B. Kohlrabistreifen.
Die Kohlrabiknollen werden vom Laub befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Rahmkohlrabi wird aus zerkleinertem Kohlrabi unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z. B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen, hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.
2.2.1.8.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorener Kohlrabi ist annähernd gleich in Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Das Fruchtfleisch ist annähernd frei von holzigen Verhärtungen.
Die Farbe ist weiß mit leichten hellgrünen Färbungen.
Der gegarte Kohlrabi ist gleichmäßig zart, nicht holzig, nicht wässrig, fest, nicht matschig oder schwammig. Geruch und Geschmack sind typisch kohlartig mit leichter Süße und ohne Fremdnoten. Die Farbe ist weiß mit grünlich gefärbten
Stücken.
Rahmkohlrabi ist leicht gebunden, in heller Soße ohne Flüssigkeitsabsatz und im Geschmack mit merklicher Rahmnote.
Beschreibung der Fehler:
a) Holzig/faserig: Stücke mit deutlich wahrnehmbarer Verhärtung im Fruchtfleisch. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
b) Schälfehler: Einheiten, die feststellbar ungeschälte Flächen mit einer größten Ausdehnung von mehr als 2 mm aufweisen.
c) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
d) Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 20 mm oder Würfel mit weniger als 50 % des Würfelvolumens.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform wird als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte Stifte, Streifen oder Scheiben | Fehlerpunkte Würfel |
---|---|---|---|
Holzig/faserig | je Stück | 3 | |
Schälfehler | je Stück | 1 | 1 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 | 3 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 15 | 30 |
Der Kleinanteil beträgt maximal 5 % (m/m).
2.2.1.9 Maiskörner
2.2.1.9.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Maiskörner sind Erzeugnisse aus frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßem, gelbem Mais Zea mays L.
Tiefgefrorene Maiskörner werden mit der Verkehrsbezeichnung Mais, Zuckermais, Gemüsemais oder Maiskörner in Verkehr gebracht.
Die im geeigneten Reifestadium geernteten Maiskolben werden von den Hüllblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.9.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Maiskörner sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Die gegarten Maiskörner sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Samenschale ist zart.
Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.
Beschreibung der Fehler:
a) Körner, ungeschnitten: Maiskörner, die ungeschnitten von der Spindel abgerissen wurden, so dass Teile der Spindel (z. B. der „Samenschuh“) am Korn verblieben sind.
b) Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
c) Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 10 cm sind.
d) Fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, z. B. Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm2 Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
e) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
f) Mechanisch beschädigt: Jede Verunstaltung des Maiskorns durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Maiskorn bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Körner ungeschnitten | je Korn | 3 |
Samenschalen | je % (m/m) | 1 |
Seidenteile | je 20 cm | 10 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 10 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Korn | 10 |
Mechanisch beschädigt | je % (m/m) | 1 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 30 |
2.2.1.10 Maiskolben
2.2.1.10.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Maiskolben sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.
Tiefgefrorene Maiskolben werden mit der Verkehrsbezeichnung Maiskolben, gegebenenfalls ergänzt mit dem Hinweis auf den Zuschnitt, z. B. „Halbe“, in Verkehr gebracht.
Tiefgefrorene Maiskolben sind zerteilt oder unzerteilt, in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen, blanchiert oder unblanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.10.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.
Die Trockensubstanz (Seesand-Methode, Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C) der Maiskörner beträgt maximal 32 %.
Die gegarten Körner des Maiskolbens schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.
Beschreibung der Fehler:
a) Unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm².
b) Unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne bzw. ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
c) Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm² große Teile.
d) Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 20 cm sind.
e) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
f) Mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über 5 aneinander liegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.
Die Standardprobenmenge beträgt 10 ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Maiskolben bzw. ein Seidenteil oder ein Bereich werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Unzureichend entwickelt | je Stück | 2 |
Unzureichend zurechtgeschnitten | je Stück | 3 |
Hüllblätter oder Teile davon | je Stück | 2 |
Seidenteile | je Stück | 1 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 3 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 15 |
2.2.1.11 Paprika
2.2.1.11.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Paprika ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden und optimal gereiften Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen.
Tiefgefrorener Paprika wird mit der Verkehrsbezeichnung Paprika in Verkehr gebracht. Die Farbe des Paprikas ist je nach Sorte und Reifegrad grün, gelb, orange oder rot. Die Farbe und die Verarbeitungsform werden in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „geschnitten“. Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z. B. Paprikawürfel.
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Verarbeitungsform |
---|---|
Paprikastreifen | Zur Längsachse in ca. 6 bis 8 mm breite Streifen geschnittener Paprika. |
Paprikawürfel: | In ca. 10 x 10 mm geschnittener Paprika. |
Paprika, geschnitten: | In rechteckige Stücke geschnittener Paprika. Die Kantenlänge beträgt 15 bis 25 mm. |
Die Früchte werden gewaschen, von Stiel und Kernen befreit, geschnitten, blanchiert oder unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.11.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die für tiefgefrorenen Paprika verwendeten Früchte sind von annähernd gleicher Farbe, frisch, gesund und insbesondere praktisch frei von Faulstellen. Sie sind gleichmäßig geschnitten und von annähernd gleicher Länge sowie praktisch frei
von Stielen, Stielresten und Kernen.
Tiefgefrorene Paprikastreifen sind zu mindestens 50 % (m/m) länger als 30 mm.
Aufgetauter Paprika (5-10 °C) hat einen typischen, leicht süßen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist fest, saftig, nicht matschig.
Beschreibung der Fehler:
a) Ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderen Farbanteilen oder andersfarbige Stücke.
b) Stiele/Stielreste: Nicht essbare, harte Teile des Stieles.
c) Samen: Anhaftende oder lose Samen.
d) Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm bis maximal 6 mm.
e) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
f) Kleinteile: Stücke mit einer Länge von weniger als 10 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein Stiel, Stielrest oder Samen werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte Paprikasteifen oder Paprika, geschnitten | Fehlerpunkte Paprika gewürfelt |
---|---|---|---|
Ungleichmäßig gefärbt | je Stück | 1 | 1 |
Stiele/Stielreste | je Stück | 5 | 5 |
Samen | je Stück | 1 | 1 |
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 2 | 2 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 4 | 4 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 15 | 30 |
Der Kleinteilanteil der Paprikastreifen beträgt maximal 5 % (m/m).
2.2.1.12 Porree (Lauch)
2.2.1.12.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Porree, auch als Lauch bezeichnet, ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, essbaren Teilen der Art Allium porrum L.
Tiefgefrorener Porree wird mit der Verkehrsbezeichnung Porree oder Lauch oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Rahmporree in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „in Streifen“. Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z. B. Porreescheiben.
Als Verarbeitungsformen sind insbesondere üblich:
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Verarbeitungsform |
---|---|
Porree in Streifen, Feinschnitt/Julienne | Quer zur Längsachse in 3 bis 8 mm dicke Scheiben geschnittener Porree. |
Porree in Ringe geschnitten; Porreescheiben | Quer zur Längsachse in 10 bis 20 mm dicke Scheiben geschnittener Porree. Der Durchmesser liegt in der Regel zwischen 16 und 45 mm. |
Porree, geschnitten | In rechteckige Stücke geschnittener Porree Die Kantenlänge beträgt 10 bis 25 mm. |
Rahmporree | Rahmporree wird aus geschnittenem Porree unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z. B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm. |
Der Porree wird praktisch sandfrei gewaschen, geschnitten und unblanchiert in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.12.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorener Porree ist annähernd gleich groß, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, Wurzelresten und Sandrückständen. Der Anteil der weißen und hellgrünen Teile im Enderzeugnis beträgt mindestens 60 % (m/m). Bei „Porree, weiß“ beträgt der Anteil der Blätter oder Blattteile mit dunkelgrüner Farbe nicht mehr als 10 % (m/m). Hellgrüne und gelbliche Stücke werden den weißen zugerechnet.
Der gegarte Porree hat ein frisches Farbenspiel zwischen weiß, gelb und grün. Er ist praktisch frei von Sandrückständen. Sein Geschmack ist typisch zwiebelartig, nicht bitter. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, nicht zäh. Rahmporree ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren gelben, grünen und weißen Porreeteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbt: Stücke, die eine oder mehrere schwarze, dunkle, braune und andere intensiv verfärbte Flächen von mehr als 2 cm² aufweisen.
b) Wurzelteile: Teile von Wurzeln, die am Porree haften oder lose sind. Endstücke ohne Wurzelfäden werden nicht gezählt.
c) Fremde Pflanzenteile: Teile der Porreepflanze, wie z. B. geschossene Sprossen ,oder Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Gräsern.
d) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
e) Sand: Salzsäureunlösliche Asche.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme über-
schreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. eine lose Wurzel, ein loses Wurzelteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Verfärbt | je Stück | 2 |
Wurzelteile | je Stück | 2 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 1 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 10 |
Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.
2.2.1.13 Rosenkohl
2.2.1.13.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Rosenkohl ist ein Erzeugnis aus frischen, gesunden, optimal reifen, festen Achselknospen (Röschen) der Art Brassica oleracea gemmifera.
Tiefgefrorener Rosenkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Rosenkohl oder Rosenkohl-Röschen in Verkehr gebracht.
Die Größensortierung wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben.
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Durchmesser (mm) |
---|---|
Rosenkohl | bis 32 |
Rosenkohl, sehr klein, extra fei | bis 22 |
Rosenkohl, klein | 22 bis 26 |
Rosenkohl, mittel | 26 bis 32 |
Rosenkohl, groß | 32 bis 36 |
Wird Rosenkohl ohne Angabe einer Größensortierung in Verkehr gebracht, sind Röschen mit einem Durchmesser bis 32 mm verkehrsüblich. 10 % (m/m) können den benachbarten Sortierungen angehören.
Der gesunde Rosenkohl wird vom Strunk (Fuß) befreit, geputzt, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.13.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorener Rosenkohl ist in Größe und Farbe annähernd gleich, praktisch frei von Schäden durch Schädlinge oder Fäule, von welken Blättern und überlangen Strunkteilen.
Der gegarte Rosenkohl hat einen aromatischen und feinen Kohlgeruch und geschmack. Eine leichte Bitternote ist typisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. erdig. Die Textur ist zart.
Beschreibung der Fehler:
a) Gelb: Röschen, deren Oberfläche zu mehr als 50 % gelb ist.
b) Geöffnet: Röschen ohne festes Herz.
c) Mit Fuß: Röschen mit einem Strunkanteil, der länger als 5 mm ist, gemessen vom ersten Blattansatz.
d) Oxidierte Schnittflächen: Graubraun verfärbte Schnittflächen am Fuß.
e) Leichte Schäden durch Schädlinge: Röschen mit einem oder mehreren Löchern, die sich über mindestens 2 übereinander liegende Blätter erstrecken und deren Durchmesser größer als 2 mm ist.
f) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Röschens ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
g) Insektenbefall: Röschen mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt, indem das Röschen halbiert und die äußeren Blätter entfernt werden.
h) Mechanisch beschädigt: angeschnittene oder durchgeschnittene Stellen, die mehr als ein Viertel der Knospe betreffen.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Röschen wird als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Gelb | je Stück | 1 |
Geöffnet | je Stück | 1 |
Mit Fuß | je Stück | 2 |
Oxidierte Schnittflächen | je Stück | 1 |
Leichte Schäden durch Schädlinge | je Stück | 2 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 10 |
Insektenbefall | je Stück | 5 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 20 |
2.2.1.14 Rotkohl
2.2.1.14.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Rotkohl wird aus in dünne Streifen geschnittenen Köpfen der Art Brassica oleracea var. rubra hergestellt. Wird Rotkohl in zubereiteter Form in Verkehr gebracht, wird dieser insbesondere mit folgenden Zutaten gekocht: Essig4), Speisesalz, Zuckerarten5), Obst und Obsterzeugnisse, Mehl/Stärke/Verdickungsmittel3), Speisefette/Speiseöle und Gewürze.
Tiefgefrorener Rotkohl wird mit den Verkehrsbezeichnungen Rotkohl, Rotkraut oder Blaukraut oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Apfelrotkohl in Verkehr gebracht. Apfelrotkohl enthält mindestens 10 % (m/m) Apfelprodukte (Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und/oder Apfelsaftkonzentrat).
Der Rotkohl wird von beeinträchtigten äußeren Blättern befreit, gewaschen, in feine Streifen geschnitten, gemeinsam mit den Zutaten gekocht, portioniert und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.
2.2.1.14.2 Beschaffenheitsmerkmale
Für tiefgefrorenen Rotkohl werden gesunde, frisch geerntete oder sachgerecht gelagerte feste Rotkohlköpfe verwendet. Welke und sonstig beeinträchtigte äußere Blätter werden vor der weiteren Verarbeitung entfernt. Aus der Rohware wird mindestens der holzige Teil des Strunkes ausgebohrt und verworfen.
Die erwärmte Rotkohlzubereitung ist leicht gebunden und hat eine zarte, jedoch ausreichend feste Konsistenz, eine rote bis blaue, charakteristische, kräftige Farbe ohne braune, graue und verblasste Teile, einen arttypischen Kohlgeruch und süßsäuerlichen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.
Bei Apfelrotkohl ist eine deutliche Apfelnote wahrnehmbar.
2.2.1.15 Spargel
2.2.1.15.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Spargel ist ein Erzeugnis aus frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen des Asparagus officinalis L. Er wird als weißer Spargel oder als grüner Spargel in Verkehr gebracht.
Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.
Tiefgefrorener Spargel wird mit der Verkehrsbezeichnung Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z. B. Spargelstücke.
Bei grünem Spargel wird in der Verkehrsbezeichnung auf die Farbe hingewiesen.
Verkehrsbezeichnung | Verarbeitungsform |
---|---|
Brechspargel, Spargelstücke | Quer zur Längsachse in ca. 20 mm bis 40 mm lange Abschnitte geschnittener weißer Spargel mit natürlichem Anteil an Spargelköpfen. |
Spargel, Stangenspargel | Ganze, gerade weiße Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mind. 12 mm und einer Länge von 150 mm bis 190 mm. |
Grüner Spargel | Ganze, gerade Spargelstangen mit glatter Schnittfläche am unteren Ende und einem Durchmesser von mind. 8 mm und einer Länge von 120 mm bis 190 mm. |
Der Spargel wird gewaschen, geschält, gegebenenfalls geschnitten, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.15.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorener Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind noch fest verschlossen (die Schuppenblättchen liegen eng an) und unbeschädigt. Die Erzeugnisse sind annähernd frei von Schalenresten.
Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält. Die Enden sind rechtwinklig glatt geschnitten, die Schnittflächen weisen praktisch keine Verfärbungen (oxidative Veränderungen) auf.
Die Sprossenköpfe des weißen Spargels sind weißgelblich bis cremefarben; eine leicht violette oder blassgrüne Verfärbung an der Spitze wird nicht als Mangel bewertet. Der weiße Spargel ist über seine gesamte Länge einheitlich weiß bis cremefarben und praktisch frei von Rostflecken.
Der grüne Spargel ist einheitlich grün.
Brechspargel enthält mindestens 10 % (m/m) Spargelköpfe.
Der gegarte Spargel ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Ein leicht bitterer Geschmack ist beim weißen Spargel typisch. Grüner Spargel hat ein feines, an frische Erbsen erinnerndes Aroma.
Beschreibung der Fehler:
a) Fehlfarben: Spargel mit deutlichem Farbfehler: Weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil kleiner 80 % seiner Länge.
b) Grau: Brechspargelstücke, die überwiegend grau verfärbt sind. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
c) Verfärbt: Stücke mit grauen, braunen Verfärbungen (Oxidation) über mindestens 50 % der Schnittfläche.
d) Geöffnete Köpfe: Stücke, deren Kopfschuppen nicht eng anliegen.
e) Verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
f) Risse: Stücke mit Rissen von mehr als 2 mm Breite.
g) Hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
h) Leichte Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von 2 bis 4 mm Breite.
i) Schwere Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
j) Gebrochen: Stücke mit weniger als 80 % der Länge.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Eine Spargelstange oder ein Einzelteil einer Verarbeitungsform werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte grüner Spargel | Fehlerpunkte weißer Spargel | Fehlerpunkte Brechspargel |
---|---|---|---|---|
Fehlfarben | je Stück | 1 | 3 | 1 |
Grau | je Stück | --- | --- | 2 |
Verfärbt | je Stück | 1 | 1 | 1 |
Geöffnete Köpfe | je Stück | 1 | 1 | 1 |
Verformt | je Stück | 1 | 1 | --- |
Risse | je Stück | --- | 1 | --- |
Hohl | je Stück | --- | 1 | --- |
Leichte Schälfehler | je Stück | --- | 1 | 1 |
Schwere Schälfehler | je Stück | --- | 5 | 5 |
Gebrochen | je Stück | 3 | 3 | --- |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 7 | 10 | 20 |
2.2.1.16 Spinat
2.2.1.16.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Spinat ist ein Erzeugnis aus den Blättern der Art Spinacia olearacea L. aus ganzjährigem Anbau. Auf die Erntezeit kann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen werden.
Tiefgefrorener Spinat wird mit der Verkehrsbezeichnung Spinat oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung, z. B. Rahmspinat, in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z. B. Blattspinat, oder wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „gehackt“.
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Verarbeitungsform |
---|---|
Blattspinat | Überwiegend ganze Blätter mit Stiel, in Portionen oder einzeln entnehmbar tiefgefroren. |
Spinat, gehackt oder passiert | Spinatblätter mit Stiel, die grob bis fein zerkleinert, in der Regel gewolft sind. |
Rahmspinat | Rahmspinat wird aus Blattspinat, gehacktem oder passiertem Spinat unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z. B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen, hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm. |
Der Spinat wird sorgfältig, praktisch sandfrei gewaschen, ausreichend blanchiert, je nach Produkt zerkleinert oder unzerkleinert und mit anderen Zutaten vermischt in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.
2.2.1.16.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorener Spinat hat eine annähernd gleichmäßig grüne Farbe. Die Rohware ist praktisch frei von faserigen Blütenstängeln, Blütenknospen und Wurzeln des Spinats sowie von teilweise verfärbten oder gelblichen Blättern oder solchen Blättern, die durch Krankheit oder Insekten gefleckt oder durchlöchert sind.
Der Nitritgehalt des tiefgefrorenen Spinaterzeugnisses soll so niedrig wie möglich sein - er überschreitet 10 mg/kg nicht.
Die Gesamttrockenmasse des fertigen Erzeugnisses, bestimmt durch die Seesand-ethode (Trocknen während 4 Stunden bei 105 °C), liegt nicht unter 5,5 % (ohne Toleranz).
Der Stielanteil des Blattspinats beträgt maximal 20 % (m/m).
Gegarter Blattspinat hat eine deutlich zusammenhängende Blattstruktur mit anhaftendem Stiel.
Spinat ist typisch in Geruch und Geschmack, mit leichter Bitternote. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. Heunote. Die Textur ist zart, nicht lederartig oder faserig, nicht matschig weich.
Gegarter gehackter/passierter Spinat ist annähernd gleichmäßig zerkleinert und entspricht in Geruch und Geschmack dem Blattspinat.
Erwärmter Rahmspinat ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Spinatteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.
Beschreibung der Fehler:
a) Wurzelreste: Stiele mit Wurzeln oder Wurzelresten.
b) Fremde Pflanzenteile: Teile der Spinatpflanze, wie z. B. geschossene Triebe und Blüten, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Gräsern oder Kräuter.
c) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Blattes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
d) Insektenbefall: Blattteile mit Insektenbefall. Dieser wird im aufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
e) Sand: Salzsäureunlösliche Asche.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Blatt bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Wurzelreste | je Stück | 2 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 3 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Insektenbefall | je Stück | 10 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 15 |
Der Sandgehalt überschreitet 0,1 % (m/m) nicht.
2.2.1.17 Wirsing
2.2.1.17.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorener Wirsing wird aus zerkleinerten, frischen Köpfen der Art Brassica olearacea L. var. sabauda L. mit oder ohne weitere Zutaten küchenfertig hergestellt in Verkehr gebracht.
Tiefgefrorener Wirsing wird mit der Verkehrsbezeichnung Wirsing oder als Gemüsezubereitung mit der Verkehrsbezeichnung Rahmwirsing in Verkehr gebracht.
Rahmwirsing wird aus gehacktem, grob oder fein zerkleinertem Wirsing unter Zusatz von mindestens 0,8 % Milchfett aus Sahne und weiteren Zutaten, wie z. B. Milch, pflanzlichen Ölen/Fetten, Weizenmehl/Stärke/Verdickungsmitteln und Gewürzen, hergestellt. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.
Die Wirsingköpfe werden von beeinträchtigten äußeren Blättern befreit, gewaschen, von holzigen Strunkteilen befreit, grob oder fein geschnitten oder durch Wolfen zerkleinert, blanchiert, gegebenenfalls mit einer Soße versetzt und in einem geeigneten Verfahren tiefgefroren.
2.2.1.17.2 Beschaffenheitsmerkmale
Für tiefgefrorenen Wirsing werden gesunde, feste Wirsingköpfe verwendet, die praktisch frei von Schädlingsbefall, mechanischen Beschädigungen und fremden Geruch sind. Welke und sonstig beeinträchtigte äußere Blätter werden vor der weiteren Verarbeitung entfernt. Aus der Rohware wird mindestens der holzige Teil des Strunkes ausgebohrt und verworfen.
Tiefgefrorener Wirsing ist annähernd gleichmäßig zerkleinert. Die Farbe des Wirsings ist im natürlichen Verhältnis weiß/gelb/grün gemischt.
Der erwärmte Wirsing weist ein lebendiges Farbenspiel (weiß/gelb/grün) auf. Er hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Geruch und Geschmack sind typisch nach Kohl und ohne Fremdnoten.
Rahmwirsing ist leicht gebunden, ohne Flüssigkeitsabsatz, mit sichtbaren Wirsingteilen in heller Soße, im Geschmack mit merklicher Rahmnote.
2.2.1.18 Zuckerschoten
2.2.1.18.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Zuckerschoten werden aus den frischen, gesunden, noch nicht ausgereiften, zarten und süßen Hülsen (Schoten) mit den darin befindlichen Samen der Erbsenpflanze Pisum sativum L. ssp. sativum convar. Axiphium hergestellt.
Tiefgefrorene Zuckerschoten werden mit der Verkehrsbezeichnung Zuckerschoten oder Kaiserschoten in Verkehr gebracht.
Die Schoten werden von den Spitzen befreit, gewaschen, ausreichend blanchiert und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.
2.2.1.18.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Zuckerschoten sind von annähernd gleicher Farbe und gleicher Größe. Es werden nur die noch nicht ausgereiften Hülsen verwendet, die noch keine Pergamentschicht und noch keinen festen Faden ausgebildet haben. Die darin befindlichen Samen sind in der Regel unterentwickelt.
Die zur Verarbeitung kommenden Hülsen sind frisch gepflückt, gesund, praktisch frei von Schädlingen und von Schäden durch Schädlinge.
Die gegarten Zuckerschoten haben einen aromatischen, feinen, typischen, süßen Erbsengeschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten. Die Textur ist zart, ohne deutlich wahrnehmbaren Bast und ohne deutlich wahrnehmbare Fäden. Die Hülsen haben eine frische, hellgrüne Farbe.
Beschreibung der Fehler:
a) Faserig: Schoten mit deutlich wahrnehmbarem Bast und deutlich wahrnehmbaren Fäden. Dieser Fehler ist in der gegarten Probe zu ermitteln.
b) Fremde Pflanzenteile: Stücke mit unmittelbar anhaftenden Stielen oder abgetrennte, nicht essbare Stiele und Rankenteile.
c) Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist nur leicht beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von 2 mm bis 5 mm.
d) Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
e) Mechanisch beschädigt: Stücke, die zerbrochen, in zwei Teile aufgespalten, zerquetscht sind oder unregelmäßige Abrissstellen aufweisen, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen.
f) Kleine Stücke: Stücke, die kürzer als 30 mm sind.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Eine Schote bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Faserig | je Stück | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 2 |
Leichte Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 1 |
Schwere Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 15 |
Der Anteil an kleinen Stücken überschreitet 10 % (m/m) nicht.
2.2.1.19 Zwiebeln
2.2.1.19.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Tiefgefrorene Zwiebeln werden aus frischen, gesunden und essbaren Teilen der Zwiebel Allium cepa L. hergestellt.
Tiefgefrorene Zwiebeln werden mit der Verkehrsbezeichnung Zwiebeln in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „gewürfelt“ (ca. 6 x 6 mm), „in Scheiben“, „gehackt“. Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z. B. Zwiebelwürfel.
Die Zwiebeln werden von Wurzeln und Austrieben befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, gleichmäßig geschnitten und einzeln entnehmbar in einem geeigneten Verfahren unblanchiert tiefgefroren.
2.2.1.19.2 Beschaffenheitsmerkmale
Tiefgefrorene Zwiebeln sind überwiegend von weißlicher, gelblich schimmernder Farbe. Sie sind praktisch frei von Fehlern wie Fäulnis, Verunreinigungen, grünen Auskeimungen, Wurzel- und Schalenresten, sonstigen Fremdbestandteilen und Schäden durch Schädlinge. Eine leichte Grünverfärbung der Stücke wird nicht als Fehler gezählt.
Die sachgerecht aufgetauten Zwiebeln sind typisch in Geruch und Geschmack und ohne Fremdnoten. Sie sind weder trocken noch matschig.
Beschreibung der Fehler:
a) Keime: Stücke mit grünen Auskeimungen.
b) Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden.
c) Fremde Pflanzenteile: Stücke mit Schalenresten oder losen Schalenteilen.
d) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.
Ein Einzelteil einer Verarbeitungsform bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte Ringe und Würfel | Fehlerpunkte Scheiben |
---|---|---|---|
Keime | je Stück | 1 | 1 |
Wurzelreste | je Stück | 2 | 2 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 3 | 3 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 5 | 5 |
Fehler, gesamt | Standardprobenmenge | 20 | 50 |
2.2.2 Tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten
2.2.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Tiefgefrorene Gemüsemischungen sind Erzeugnisse aus mehreren Gemüsearten. Jede Gemüsekomponente der Mischung entspricht den „Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen“ für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse sowie gegebenenfalls den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ für die jeweilige Gemüseart.
Die tiefgefrorenen Gemüse werden gemischt, nach Art der Gemüsemischung mit weiteren Zutaten versehen, ggf. einer weiteren Kältebehandlung unterzogen und einzeln entnehmbar abgepackt.
Tiefgefrorene Gemüsemischungen werden mit der Verkehrsbezeichnung Gemüsemischung in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung können die enthaltenen Gemüsearten angegeben werden.
Die weiteren Zutaten können eingemischt, auf das Gemüse aufgesprüht (Ummanteln) oder als Pellets (kleine Blöcke) zugegeben werden.
Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Butter ist ein Mindestgehalt von 4,5 % Milchfett im Gesamtprodukt üblich.
Bei einem Hinweis auf die Verwendung von Rahm ist ein Mindestgehalt von 0,8 % Milchfett aus Sahne im Gesamtprodukt üblich. Bei Verwendung von Sahne mit einem Milchfettgehalt von 10 % enthält das Erzeugnis mindestens 8 % Sahne/Rahm.
Gemüsemischungen, die mit der Verkehrsbezeichnung Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht werden, bestehen aus Erbsen, ganzen Karotten und Spargel oder Schwarzwurzeln. Der Anteil an Spargel oder Schwarzwurzeln beträgt in der Gemüsemischung mindestens 10 % (m/m).
Gemüsemischungen, die mit der Verkehrsbezeichnung Suppengemüse in Verkehr gebracht werden, bestehen aus mindestens 8 Gemüsearten, die überwiegend kleinstückig sind. .
Werden Mischungen aus tiefgefrorenen Gemüsearten mit weiteren Zutaten wie Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gewürzen, Kräutern, Soßenzubereitungen, Speisefetten, Speiseölen hergestellt, werden sie mit beschreibenden Verkehrsbezeichnungen6) in Verkehr gebracht.
2.2.2.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die verwendeten Gemüse sind in einem geeigneten Reifezustand geerntet, sorgfältig verarbeitet, praktisch fehlerfrei und einzeln entnehmbar tiefgefroren.
Für tiefgefrorene Gemüseerzeugnisse aus mehreren Gemüsearten können folgende Gemüsearten verwendet werden:
Gemüseart | Verarbeitungsform | Zerkleinerungsgrad |
---|---|---|
Artischocken | blanchiert | Segmente, Stücke, Würfel |
Auberginen | ungeschält, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiert | Scheiben, Stücke, Würfel |
Bambussprossen | blanchiert | Stücke, Scheiben |
Blattspinat | blanchiert oder unblanchiert | ganze Blätter |
Blumenkohl | blanchiert oder unblanchiert | Röschen |
Bohnenkeimlinge | blanchiert oder unblanchiert | ganz |
Broccoli | blanchiert, gegrillt, frittiert | Röschen |
Buschbohnen | abgespitzt, blanchiert | ganz, Stücke |
Dicke Bohnen | blanchiert | ganze Samen |
Erbsen | blanchiert | ganze Samen |
Fenchel | blanchiert oder unblanchiert | Würfel, Stücke, Streifen |
Flageoletbohnen | blanchiert | ganze Samen |
Gurken | blanchiert oder unblanchiert | Würfel, Stücke, Streifen, Scheiben |
Kaiserschoten | abgespitzt, blanchiert | ganze Schote |
Karotten | geschält, blanchiert | Scheiben glatt/Wellenschnitt, Würfel, Stifte, Stücke, Streifen, ganze Karotten |
Kidney-Bohnen | gekocht | ganze Samen |
Knollensellerie | geschält, blanchiert | Würfel, Scheiben glatt/Wellenschnitt, Streifen |
Kohlrabi | geschält, blanchiert | Würfel, Stifte, Scheiben |
Kürbis | blanchiert oder unblanchiert | Streifen, Würfel, Stücke |
Maiskörner | geschnitten, blanchiert | ganze Samen |
Maiskörner | blanchiert | ganz, Stücke |
Maiskölbchen | blanchiert | ganz, Stücke |
Okraschoten | blanchiert | ganz, Stücke |
Paprika rot, gelb, grün oder Orange | ohne Stiel, entkernt, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiert | Würfel, Stücke, Streifen |
Porree | blanchiert oder unblanchiert | Scheiben, Stücke |
Rettich | blanchiert oder unblanchiert | Streifen, Würfel, Stücke |
Romanesco | blanchiert | Röschen |
Gemüseart | Verarbeitungsform | Zerkleinerungsgrad |
---|---|---|
Rosenkohl | blanchiert | Röschen |
Rüben | blanchiert oder unblanchiert | Streifen, Würfel, Stücke |
Schwarzwurzeln | geschält, gekocht | Stücke |
Spargel grün | ungeschält oder geschält, blanchiert | Stücke |
Spargel weiß | geschält, blanchiert | Stücke |
Staudensellerie | blanchiert oder unblanchiert | Stücke, Streifen |
Tomaten | blanchiert oder unblanchiert, mit oder ohne Haut Scheiben | gewürfelt, ganz, halb, Stücke, |
Wachsbohnen | abgespitzt, blanchiert | |
Weißkohl | blanchiert Streifen, | Stücke |
Wirsing | blanchiert Streifen, | Stücke |
Zucchini | ungeschält, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiert | Scheiben, Stücke, Würfel |
Zwiebeln | geschält, blanchiert oder unblanchiert, gegrillt, frittiert | Würfel, Streifen, Stücke |
3. Besondere Beurteilungsmerkmale für Gemüsekonserven
3.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale
3.1.1 Als Gemüsekonserven, die ausschließlich durch Sterilisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:
- Gemüsekonserven aus einer Gemüseart
- Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten
3.1.2 Das Gemüse in Konserven hat eine annähernd einheitliche Farbe, bezogen auf die jeweilige Gemüsesorte. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack ist es typisch für die verwendete Gemüseart in gekochtem Zustand.
3.1.3 Das für Gemüsekonserven verwendete Gemüse ist innerhalb einer Verkaufseinheit sortenrein und von annähernd gleicher Größe.
3.2 Verkehrsbezeichnungen, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse
3.2.1 Gemüsekonserven aus einer Gemüseart
3.2.1.1 Bohnen
3.2.1.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden und vollen Hülsen von grünen oder gelben Buschbohnen oder Wachsbohnen der Art Phaseolus vulgaris L.
Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Bohnen und bei Verwendung von gelben Buschbohnen als Wachsbohnen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z. B. bei Schnittbohnen oder Wachsbrechbohnen.
Die Größensortierung ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z. B. Delikatessbohnen, oder wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „extra fein“ oder „fein“.
Größensortierung nach Durchmesser:
Ergänzende Bezeichnungen bei ganzen Bohnen und Brechbohnen | Durchmesser (mm) | Toleranz (m/m) |
---|---|---|
extra fein | < 6,5 | 10 % |
sehr fein | < 8,0 | 10 % |
fein | < 9,0 | 15 % |
mittelfein | < 10,5 | 25 % |
Ganze grüne „Bohnen, extra fein“ werden auch als „Prinzessbohnen, fein“ bezeichnet.
Ganze grüne „Bohnen, sehr fein“ werden auch als „Prinzessbohnen, mittelfein“ bezeichnet.
Ganze grüne „Bohnen, fein“ werden auch als „Delikatessbohnen“ bezeichnet.
Schnittbohnen bestehen aus möglichst gleichmäßigen Stücken von weniger als 10,5 mm Durchmesser, von denen die meisten schräg oder quer geschnitten sind.
Brechbohnen und Wachsbrechbohnen bestehen aus annähernd gleichmäßigen Stücken, die überwiegend eine Länge von 25 bis 40 mm haben.
Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, gegebenenfalls sortiert, sorgfältig gewaschen und gegebenenfalls geschnitten. Die frischen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.
3.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.
Die Bohnen in Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Ganze Bohnen | II | 52 |
Brechbohnen | III | 54 |
Schnittbohnen | I | 49,5 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Schorf und Windflecken: Stücke mit kleinflächigen, vernarbten Veränderungen der Bohnenoberfläche, länger als 30 mm und breiter als 2 mm.
b) Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze, wie zum Beispiel Blätter, Ranken oder Stiele, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Gräser oder Samen. Ausgenommen sind Kerne und essbare Spitzen der Bohnen.
c) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
d) Mechanisch beschädigt: Stücke, die aufgespalten oder zerquetscht sind.
e) Kurze Stücke: Prinzessbohnen und ganze Bohnen, die kürzer als 30 mm sind, und Brechbohnenstücke, die kürzer als 15 mm sind.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Eine Bohne bzw. ein pflanzliches Fremdteil werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Schorf und Windflecken | je Stück | 2 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 3 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 5 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 3 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 30 |
Bei Prinzessbohnen und ganzen Bohnen beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 20 % (m/m) und bei Brechbohnen 15 % (m/m), (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).
3.2.1.2 Erbsen
3.2.1.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Erbsenkonserven sind Erzeugnisse aus unvollständig reifen und gesunden Samen von Pal- oder Markerbsen der Art Pisum sativum L.
Erbsen werden mit der Verkehrsbezeichnung Erbsen oder Junge Erbsen in Verkehr gebracht. Werden Markerbsen verwendet, so kann die Verkehrsbezeichnung auch Markerbsen lauten.
Die Größensortierung, z. B. „extra fein“ oder „fein“, wird in Verbindung mit der
Verkehrsbezeichnung angegeben.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Verfärbt | je Stück | 2 |
Halbe oder zerbrochene Bohnen | je Stück | 1 |
Hülsen oder Hülsenteile | je Stück | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 2 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 30 |
Durchmesser (mm) | ||
---|---|---|
Größensortierung | Palerbsen | Markerbsen |
extra fein | < 7,5 | < 7,5 |
sehr fein | 7,5 bis 8,2 | 7,5 bis 8,2 |
fein | 8,2 bis 8,75 | 8,2 bis 9,3 |
mittelfein | 8,75 bis 9,3 | 9,3 bis 10,2 |
Palerbsen mit einem Durchmesser größer als 9,3 mm und Markerbsen mit einem Durchmesser größer als 10,2 mm werden als Gemüseerbsen bezeichnet.
Die Erbsen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Ranken und Schotenteilen befreit, sortiert und gewaschen. Zur Herstellung von Erbsenkonserven werden auch tiefgefrorene Erbsen verwendet. Die Erbsen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.
3.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen.
Die Erbsen in Erbsenkonserven haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht zu weiche und nicht stark mehlige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Erbsen, extra fein, sehr fein, fein | VII | 66 |
Erbsen, mittelfein, Gemüseerbsen | VI | 62,5 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Blasse (blonde) Erbsen: Erbsen, die farblich nicht voll entwickelt sind.
b) Zerschlagen, angeschlagen: Halbe Erbsen und Bruchstücke von Erbsen sowie aufgeplatzte Erbsen.
c) Fremde Pflanzenteile: Teile der Erbsenpflanze, wie z. B. Hülsen, Hülsenteile, Blätter, Samenschalen, Teile von Samenschalen oder Ranken, sowie Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Samen von Disteln, Gräsern oder Kamille.
d) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Eine Erbse bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Blasse (blonde) Erbsen | je % (m/m) | 1 |
Zerschlagen, angeschlagen | je % (m/m) | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 5 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 1 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 10 |
3.2.1.3 Große Bohnen
3.2.1.3.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Große-Bohnen-Konserven sind Erzeugnisse aus den frischen, unvollständig reifen, gesunden Samen der Art Vicia faba L. var. major.
Große Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Große Bohnen oder Dicke Bohnen in Verkehr gebracht. Die Samen (Kerne) sind von grünlicher, weißlicher oder bräunlicher Farbe. Hierauf wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen, z. B. „weiße Kerne“.
Die Großen Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von der Hülse befreit, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen. Die frischen Großen Bohnen werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.
3.2.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale
Große Bohnen sind von annähernd gleicher Farbe und je nach Sortierung von annähernd gleichem Durchmesser. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.
Große Bohnen in Konserven haben eine zarte, nicht mehlige Konsistenz. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Große Bohnen | VI | 62,5 |
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbt: Bohnen, deren Farbe für die verwendete Sorte nicht charakteristisch ist oder deren Oberfläche mehr als 25 % grau oder schwarz verfärbt ist.
b) Halbe oder zerbrochene Bohnen.
c) Hülsen oder Hülsenteile.
d) Fremde Pflanzenteile: Teile der Bohnenpflanze, wie zum Beispiel Blätter, Ranken, oder Teile anderer Pflanzen, wie z. B. Gräser oder Samen.
e) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 6 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Eine Große Bohne bzw. eine Hülse oder ein Hülsenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Verfärbt | je Stück | 2 |
Halbe oder zerbrochene Bohnen | je Stück | 1 |
Hülsen oder Hülsenteile | je Stück | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 2 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 30 |
3.2.1.4 Grünkohl
3.2.1.4.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Grünkohlkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, stark gekrausten Blättern der Art Brassica oleracea var. sabellica L.
Grünkohl wird mit der Verkehrsbezeichnung Grünkohl in den Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben werden, z. B. „grob geschnitten“.
Der reife Grünkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, die Grünkohlblätter werden von den kräftigen Blattstielen befreit, gewaschen und grob oder fein geschnitten. Die geschnittenen Grünkohlblätter werden in geeigneten
Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.
3.2.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die geschnittenen Grünkohlblätter sind von annähernd gleicher olivgrüner Farbe. Sie sind praktisch frei von Schädlingsbefall und mechanischen Beschädigungen. Welke und sonstig beeinträchtigte Blätter werden bei der Verarbeitung entfernt.
Der Grünkohl in Konserven hat eine zarte, nicht holzige, jedoch ausreichend feste Konsistenz. Er hat einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Grünkohl | VI | 62,5 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbt: Blattteile, die gelb oder braun sind.
b) Fremde Pflanzenteile: Teile der Grünkohlpflanze, wie zum Beispiel Blattstiele mit einem Durchmesser größer 5 mm oder Blattteile mit Rippen, deren Durchmesser größer 5 mm sind, sowie Teile anderer Pflanzen, wie zum Beispiel Gräser oder Kräuter.
c) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Ein Blatt oder Blattteil bzw. ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Verfärbt | je Stück | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 2 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 2 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 20 |
3.2.1.5 Karotten (Möhren)
3.2.1.5.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Karottenkonserven sind Erzeugnisse aus den gesunden Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.
Karottenkonserven werden mit der Verkehrsbezeichnung Karotten, Möhren oder Möhrchen in Verkehr gebracht. Obwohl Karotten und Möhren synonyme Bezeichnungen sind, werden die Produkte in Abhängigkeit von der Verarbeitungsform als Möhren oder Karotten bezeichnet. Außer bei ganzen Karotten wird die Verarbeitungsform in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben, z. B. „gewürfelt“ oder „in Scheiben“. Die Verarbeitungsform kann auch Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein, z. B. Karottenwürfel.
Die Farbe ist sortentypisch orange. Verwendet werden zylinderförmige, konische sowie kugelförmige Sorten.
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Verarbeitungsform |
---|---|
Karotten, Möhren, Möhrchen | Ganze Karotten in allen Formen oder quer zur Längsachse geschnittene zylindrische Karotten. |
Karotten in Scheiben | Gleichmäßige, im rechten Winkel zur Längsachse glatt oder gewellt geschnittene Scheiben mit einer Schnittstärke bis zu 8 mm. |
Karotten, gewürfelt | Annähernd gleichmäßig in Würfel geschnittene Karotten. |
Runde Karotten, die auch nach der Verarbeitung ihre ursprüngliche (runde) Form behalten haben, werden auch als Pariser Karotten bezeichnet.
Nach Größe sortierte ganze Karotten haben folgende Durchmesser und werden wie folgt bezeichnet:
Durchmesser (mm) | ||
---|---|---|
Größensortierung | runde Karotten | Zylinderförmige Karotten |
extra fein | < 22 | 6 bis 15 |
sehr fein | 22 bis 27 | 15 bis 18 |
fein | 27 bis 35 | 18 bis 23 |
Werden nicht größensortierte Möhren verwendet, wird darauf in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen.
Die Karotten werden sorgfältig geerntet, vom Kraut befreit, gewaschen, sachgerecht sortiert, sorgfältig geschält und gegebenenfalls zerkleinert. Zur Herstellung von Karottenkonserven werden auch tiefgefrorene Karotten verwendet. Die Karotten werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.
3.2.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und je nach Verarbeitungsform eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von grünen oder sonstigen Verfärbungen.
Karotten in Karottenkonserven haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Ganze Karotten bis 22 mm, Karottenwürfel | VI | 62,5 |
Ganze Karotten über 22 mm; Karotten in Scheiben | IV | 56,5 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbungen: Stücke, die grüne oder andere Verfärbungen aufweisen.
b) Verformungen: Stücke, die Verzweigungen, Spaltungen und andere Formen von Fehlwuchs aufweisen.
c) Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 6 mm Durchmesser oder Stücke, die noch Krautansatz oder schwarze Ringe um den Krautansatz haben.
d) Fremde Pflanzenteile: Teile der Karottenpflanze, wie zum Beispiel Kraut oder Wurzeln, sowie Teile anderer Pflanzen.
e) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
f) Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Eine Karotte oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte Ganze Karotten | Fehlerpunkte Scheiben | Fehlerpunkte Würfel |
---|---|---|---|---|
Verfärbt | je Stück | 2 | 2 | 2 |
Verformt | je Stück | 2 | --- | --- |
Schälfehler | je Stück | 1 | --- | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 2 | 2 | 2 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 2 | 2 | 2 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 1 | 1 | 1 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 30 | 40 | 60 |
3.2.1.6 Kidney-Bohnen
3.2.1.6.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Kidney-Bohnenkonserven sind Erzeugnisse aus den getrockneten, wieder aufgequollenen oder frischen, reifen und gesunden Samen von Kidney-Bohnen (Roten Bohnen) der Art Phaseolus vulgaris L.
Kidney-Bohnen werden mit der Verkehrsbezeichnung Kidney-Bohnen oder Rote Bohnen in Verkehr gebracht.
Die Bohnen werden sorgfältig geerntet, gedroschen und von den Hülsen befreit. Die Bohnenkerne werden gegebenenfalls getrocknet. Getrocknete Bohnenkerne werden vor der weiteren Verarbeitung mit Wasser gequollen. Die Bohnenkerne werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert.
3.2.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Kidney-Bohnen sind von annähernd gleicher, dunkelroter Farbe und von annähernd gleicher Größe.
Die Kidney-Bohnen in Kidney-Bohnenkonserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist fest und etwas mehlig. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Bohnenkerne Länge 15 bis 25 mm | V | 59 |
Bohnenkerne Länge bis 15 mm | VI | 62,5 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbt oder vertrocknet: Missfarbene, sehr hellrote, fleckige oder vertrocknete Bohnenkerne.
b) Fremde Pflanzenteile: Teile von Bohnenhülsen, Blattteile.
c) Mechanisch beschädigt: Gequetschte, geplatzte oder zerfallene Bohnenkerne – einschließlich loser Samenschalen, Bohnenkerne ohne Schale.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Ein Bohnenkern oder ein fremdes Pflanzenteil werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Verfärbt oder vertrocknet | je % (m/m) | 1 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 5 |
Mechanisch beschädigt | je % (m/m) | 1 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 10 |
3.2.1.7 Mais
3.2.1.7.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Maiskonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden und saftigen Körnern von süßem, gelbem Mais der Art Zea mays L.
Mais wird mit der Verkehrsbezeichnung Mais, Gemüsemais, Junger Gemüsemais oder Zarter junger Gemüsemais in Verkehr gebracht.
Die reifen Maiskolben werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Hülsenblättern und seidigen Fasern befreit, sortiert und sorgfältig gewaschen. Die Maiskörner werden vom Kolben geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt oder unter Vakuum mit maximal 20 % des Gesamtinhaltsgewichtes an Aufgussflüssigkeit verpackt und sterilisiert.
3.2.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale
Mais ist von annähernd gleicher Größe und Farbe. Er ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen.
Die Maiskörner in Konserven sind deutlich süß im Geschmack und weisen eine zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Mais in Aufgussflüssigkeit | VII | 66 |
Mais, vakuumverpackt | VIII | 67 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Samenschalen: Samenschalen, die zu weniger als 50 % gefüllt sind.
b) Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 10 cm sind.
c) Fremde Pflanzenteile: Teile der Maispflanze, außer Seidenteilen, z. B. Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kolbenkerns, an dem die Maiskörner befestigt sind, Hüllblätterteile von mehr als 2 cm² Fläche oder Teile anderer Pflanzen.
d) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Maiskorns ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
e) Mechanisch beschädigt: Jede Verunstaltung der Maiskörner durch zum Beispiel Verletzungen mechanischer oder anderer Art, durch Quetschungen oder durch unvollständige Ausbildung des Korns.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Ein Maiskorn bzw. ein Seidenteil oder ein fremdes Pflanzenteil werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Samenschalen | je % (m/m) | 1 |
Seidenteile | je Stück | 10 |
Fremde Pflanzenteile | je Stück | 5 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 10 |
Mechanisch beschädigt | je % (m/m) | 1 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 30 |
3.2.1.8 Maiskolben
3.2.1.8.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnungen
Maiskolben in Konserven sind Erzeugnisse aus frischen und gesunden Kolben der Art Zea mays L.
Maiskolben werden mit der Verkehrsbezeichnung Maiskolben in Verkehr gebracht.
Maiskolben sind in der Regel beidseitig zurechtgeschnitten und von Hüllblättern und Seidenfasern befreit, sortiert, gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert. Maiskolben werden auch als vakuumverpackte Konserve angeboten.
3.2.1.8.2 Beschaffenheitsmerkmale
Maiskolben sind von annähernd gleichmäßig gelber Farbe und Größe und mit Ausnahme der Spindel praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, wie zum Beispiel Blättern, Hüllblättern oder Seidenfäden. Ganze Maiskolben haben eine Mindestlänge von 120 mm, Teile davon mindestens 30 mm. Der Durchmesser beträgt an der dicksten Stelle mindestens 40 mm. Die Maiskörner sind im geeigneten Reifestadium.
Die Körner der Maiskolben in Konserven schmecken deutlich süß und weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Die Samenschale ist zart. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten.
Beschreibung der Fehler:
a) Unzureichend entwickelt: Die Körner bilden kein symmetrisches Muster in verschiedenen Linien oder Reihen. Das Erscheinungsbild ist durch fehlende oder eingeschrumpfte Körner beeinträchtigt. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über eine Fläche von 2 cm².
b) Unzureichend zurechtgeschnitten: Kolben, bei dem das Spindelende ohne bzw. ohne ausreichend ausgebildete Körner mehr als 10 mm herausragt.
c) Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm² große Teile.
d) Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kolbens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 20 cm sind.
e) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Kolbens ist beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 2 mm.
f) Mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene Körner, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Dieser Fehler erstreckt sich mindestens über 5 aneinander liegende Körner (Bereich). Körner am Ende des Kolbens, die durch das Zurechtschneiden angeschnitten oder gequetscht wurden, werden nicht mitgezählt.
Die Standardprobenmenge beträgt 10 ganze Kolben oder entsprechend viele Teilstücke. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Ein Maiskolben bzw. ein Kolbenabschnitt oder ein Hüllblatt, ein Hüllblattteil oder ein Seidenteil werden als ein Stück bezeichnet.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Unzureichend entwickelt | je Stück | 2 |
Unzureichend zurechtgeschnitten | je Stück | 3 |
Hüllblätter oder Teile davon | je Stück | 2 |
Seidenteile | je 20 Stück | 1 |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | je Stück | 3 |
Mechanisch beschädigt | je Bereich | 3 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 15 |
3.2.1.9 Schwarzwurzeln
3.2.1.9.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Schwarzwurzelkonserven sind Erzeugnisse aus der frischen, geschälten und gegebenenfalls in Stücke geschnittenen Zentralwurzel der Schwarzwurzelpflanze Scorzonera hispanica L.
Schwarzwurzeln werden mit der Verkehrsbezeichnung Schwarzwurzeln in Verkehr gebracht.
Die Schwarzwurzeln werden sorgfältig geerntet, gewaschen, laugengeschält, gegebenenfalls geschnitten und blanchiert. Die Schwarzwurzeln bzw. Schwarzwurzelabschnitte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit sterilisiert. Die Aufgussflüssigkeit enthält in der Regel Citronensäure.
3.2.1.9.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Stücke von Schwarzwurzeln sind von annähernd gleicher weißlicher bis hellgelber Farbe und von annähernd gleicher Länge und gleichem Durchmesser.
Die Schwarzwurzeln in Konserven sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Die Textur ist nicht matschig oder weich, sondern bissfest. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Schwarzwurzeln | V | 59 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Fehlfarben: Missfarbene, z. B. grau-rosa farbene Stücke.
b) Fleckig: Stücke mit braunen Flecken oder schwarzen Ringen, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.
c) Putzfehler: Stücke mit mindestens 5 kleinen Putzfehlern oder mit mindestens einer schwarzen Stelle mit einem Durchmesser größer als 4 mm.
d) Weich und matschig: Stücke, die aufgrund ihrer weichen Textur zerfallen.
e) Hohl oder holzig: Stücke mit einer holzigen Textur oder innen hohle Stücke.
f) Kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 30 mm.
g) Mechanisch beschädigt: Gequetschte oder zerrissene Stücke, die das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Ein Schwarzwurzelabschnitt wird als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte |
---|---|---|
Fehlfarben | je Stück | 2 |
Fleckig | je Stück | 2 |
Putzfehler | je Stück | 1 |
Weich und matschig | je Stück | 2 |
Hohl oder holzig | je Stück | 3 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 1 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 20 |
Bei Schwarzwurzeln beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).
3.2.1.10 Spargel
3.2.1.10.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Spargelkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, optimal entwickelten und gesunden Sprossen der Art Asparagus officinalis L. Er wird als weißer oder grüner Spargel in Verkehr gebracht. Weißer Spargel stammt von den unterirdischen Sprossen, der grüne Spargel von den oberirdischen Sprossen, die Chlorophyll gebildet haben.
Weißer Spargel wird geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Spargel in Verkehr gebracht. Grüner Spargel wird in der Regel nicht geschält und mit der Verkehrsbezeichnung Grüner Spargel in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform ist Bestandteil der Verkehrsbezeichnung, z. B. Spargelköpfe.
Verkehrsbezeichnung einschließlich eventueller Ergänzungen | Verarbeitungsform |
---|---|
Spargel, Stangenspargel, Spargelstangen | Köpfe und sich daran anschließende Teile der Stange mit einer Länge von 12 cm und mehr. |
Spargelköpfe, Spargelspitzen | Spargelspitzen und sich daran anschließende Teile der Stangen von 3 bis 7 cm. |
Spargelabschnitte | Spargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quergeschnitten wird. Köpfe kommen vereinzelt vor. |
Spargelabschnitte, mit Köpfen | Spargel, der in Abschnitte von 2 bis 7 cm quergeschnitten wird. Der Kopfanteil beträgt mindestens 15 % (m/m). |
Auf die Größensortierung kann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung hingewiesen werden. Das Kriterium für die Größensortierung bei Spargel ist der Durchmesser. Der größte Durchmesser wird an der dicksten Stelle eines Teiles (Stange, Kopf oder Abschnitt) rechtwinklig zur Längsachse am sterilisierten Spargel gemessen:
Bezeichnungen | Durchmesser (mm) |
---|---|
dünn | < 8 |
mittel/mittelstark | > 8 bis 13 |
stark | > 13 bis 18 |
sehr stark | > 18 |
Die Angaben beziehen sich auf geschälten Spargel. Bei ungeschältem Spargel erhöhen sich die Zahlenwerte um je 2 mm.
Der reife Spargel wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gewaschen, gegebenenfalls geschält und/oder geschnitten. Der reife Spargel wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und sterilisiert.
3.2.1.10.2 Beschaffenheitsmerkmale
Der Spargel ist annähernd gleichmäßig in Länge, Durchmesser und Farbe. Die Spargelstangen sind praktisch gerade, die Sprossenköpfe sind fest verschlossen und unbeschädigt.
Der Spargel in Konserven ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, wie zum Beispiel Sand oder Erde. Die Textur ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z. B muffig oder sauer.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Weißer Spargel | V | 59 |
Grüner Spargel | III | 54 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Fehlfarben oder fleckig: Spargel mit deutlichen Farbfehlern: Weißer Spargel mit violettem oder grünem Kopf. Grüner Spargel mit einem Grünanteil < 80 % seiner Länge. Spargelabschnitte, die überwiegend grau oder braun verfärbt sind.
b) Schälfehler: Stücke mit Schalenresten von mehr als 4 mm Breite.
c) Hohl: Stücke mit deutlich sichtbaren Hohlräumen.
d) Verformt: Stangen mit einer Krümmung von mehr als 30 mm (Abstand bezogen auf eine angelegte Linie).
e) Holzig: Stücke mit faserigen Anteilen, die zum Verzehr nicht geeignet sind.
f) Aufgeblühte Köpfe: Stücke mit geöffnetem Spargelkopf.
g) Mechanisch beschädigt: Stücke, die gequetscht oder gebrochen sind.
h) Kurze Stücke: Stücke mit einer Länge < 25 mm.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden.
Auf Basis der Standardprobenmenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.
Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.
Eine Spargelstange bzw. ein Spargelabschnitt werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Maßgebliche Einheit | Fehlerpunkte | ||
---|---|---|---|---|
Fehlfarben oder fleckig | je Stück | 1 | 1 | 1 |
Schälfehler | je Stück | 2 | 2 | v |
Hohl | je Stück | 2 | 2 | --- |
Verformt | je Stück | 2 | --- | --- |
Holzig | je Stück | 2 | 2 | --- |
Aufgeblühte Köpfe | je Stück | 1 | 1 | 1 |
Mechanisch beschädigt | je Stück | 2 | 1 | 1 |
Fehler, gesamt | Standardproben-größe | 10 | 30 | 20 |
Bei Spargelabschnitten beträgt der Anteil an kurzen Stücken maximal 15 % (m/m) (bezogen auf die Standardprobenmenge, ohne Toleranz).
3.2.2 Gemüsekonserven aus mehreren Gemüsearten
Jede Gemüsekomponente einer Mischung aus mehreren Gemüsearten entspricht den „Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen“ für Gemüsekonserven sowie gegebenenfalls den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ für die jeweilige Gemüseart.
3.2.2.1 Erbsen und Karotten
3.2.2.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Erbsen- und Karotten-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen) mit Karotten (Möhren).
Mischungen aus Erbsen und Karotten werden mit der Verkehrsbezeichnung Erbsen mit Karotten, Erbsen mit Möhren, Erbsen mit Möhrchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung werden die Sortierung und Verarbeitungsform angegeben.
3.2.2.1.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen. Sie haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht matschige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlinge oder Fäule und von Grün- oder sonstigen Verfärbungen. Sie haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Die Mischungen bestehen aus mindestens 50 % Erbsen und haben einen Karottenanteil von mindestens 30 %.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Erbsen und Karotten | VI | 62,50 |
*siehe auch Anlage 2
3.2.2.2 Leipziger Allerlei
3.2.2.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Leipziger Allerlei-Konserven sind Erzeugnisse aus Mischungen von Erbsen (Palerbsen oder Markerbsen), Karotten (Möhren) und Brechspargel.
Leipziger Allerlei wird mit der Verkehrsbezeichnung Leipziger Allerlei in Verkehr gebracht. Sofern die Sortierung in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angegeben wird, entsprechen die Produkte den Anforderungen gemäß der nachfolgenden Tabelle.
Verkehrsbezeichnungen einschließlich ergänzender Bezeichnungen | Erbsen | Spargel | Karotten |
---|---|---|---|
Leipziger Allerlei extra fein | Palerbsen (< 7,5 mm) oder Markerbsen (< 7,5 mm) mind. 45 % (m/m) | Spargelabschnitte, mit Köpfen (12-18 mm) mind. 20 % (m/m) | kugelförmige Karotten (< 22 mm) oder zylinderförmige Karotten (6-15mm) |
Leipziger Allerlei sehr fein | Palerbsen (7,5-8,5 mm) oder Markerbsen (7,5-8,5 mm) mind. 45 % (m/m) | Spargelabschnitte, mit Köpfen (<13 mm) mind. 17 % (m/m) | kugelförmige Karotten (22-27 mm) oder zylinderförmige Karotten (15-18mm) |
Leipziger Allerlei fein | Palerbsen (8,2-8,75 mm) oder Markerbsen (8,2-9,3 mm) mind. 45 % (m/m) | Spargelabschnitte, mit Köpfen und/oder ohne Köpfe(<13 mm) mind. 14 % (m/m) | kugelförmige Karotten (27-35 mm) oder zylinderförmige Karotten (18-23mm) |
Leipziger Allerlei mittelfein | Palerbsen (8,2-8,75 mm) oder Markerbsen (8,2-9,3 mm) mind. 45 % (m/m) | Spargelabschnitte, mit Köpfen und/oder ohne Köpfe(<13 mm) mind. 10 % (m/m) | kugelförmige Karotten (27-35 mm) oder zylinderförmige Karotten (18-23mm) |
3.2.2.2.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Erbsen sind praktisch frei von gelben, verfärbten und fleckigen Samen, von durch Insekten beschädigten Samen, von Samenschalen und Teilen von Samenschalen und von Hülsenteilen. Sie haben eine frische, grüne Farbe, einen süßlichen Geschmack und eine zarte, nicht matschige Konsistenz. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder sauer.
Der Spargel ist von annähernd gleichmäßiger Länge, Durchmesser und Farbe. Er ist praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen, wie z. B. Sand oder Erde. Die Textur ist zart, nicht matschig, nicht faserig oder holzig. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Die Karotten haben eine gleichmäßige sortentypische Farbe und eine annähernd gleiche Größe. Sie sind praktisch frei von Schalenresten, Krautresten, von Schäden durch Schädlingen oder Fäule und von Grün- oder sonstigen Verfärbungen. Sie haben einen typisch süßen Geschmack. Die Textur ist fest, nicht gummiartig oder holzig. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Die Mischung kann auch mehr als 2 % (m/m) Morcheln enthalten.
Abtropfgewichte*:
Behältervolumen | ||
---|---|---|
Gruppe | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | |
Leipziger Allerlei | VI | 62,50 |
*siehe auch Anlage 2
4. Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Gemüse mit Essig
4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale
Gemüse mit Essig ist sauer oder süß-sauer eingemachtes Gemüse, das aus frischer oder auch vorbehandelter Rohware mit einem Aufguss tafelfertig zubereitet und haltbar gemacht ist. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.
Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2.
Der Gesamtsäuregehalt beträgt bei Gemüse mit Essig und bei Gurkenkonserven im Fertigerzeugnis mindestens 0,5 %, berechnet als Essigsäure, bestimmt in der Lake.
Für den Aufguss werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:
• Trinkwasser7)
• Essig4),
• Speisesalz,
• Gewürze, Kräuter, natürliche Aromen8),
• Zuckerarten5) und Süßungsmittel3).
Als Gemüse mit Essig werden insbesondere hergestellt:
- Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart
- Gemüse mit Essig aus mehreren Gemüsearten.
4.2 Verkehrsbezeichnungen, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse
4.2.1 Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart
4.2.1.1 Bohnen
4.2.1.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Bohnen mit Essig sind ein Erzeugnis aus grünen Bohnen oder gelben Buschbohnen der Art Phaseolus vulgaris L. Es werden „fadenfreie“ Sorten verwendet. Die Pergamentschicht ist noch nicht ausgebildet.
Die Bohnen mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Bohnensalat oder Wachsbohnensalat in Verkehr gebracht.
Bohnen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von Bohnenspitzen und Bohnenstängeln befreit, sorgfältig gewaschen, geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale
Bohnen mit Essig sind von annähernd gleicher Farbe, gleicher Länge und gleichem Durchmesser. Die Textur ist bissfest. Sie haben einen arttypischen, würzigen Geruch und einen sauren oder süß-sauren Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 2 bis 10 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2 g/100 ml.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Bohnensalat, Wachsbohnensalat | 52 |
*siehe auch Anlage 2
Hinsichtlich der Fehler und ihrer Toleranzen entsprechen die verwendeten Bohnen den Anforderungen an Gemüsekonserven aus Brechbohnen (s. Abschnitt 3.2.1.1).
4.2.1.2 Karotten
4.2.1.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Karotten mit Essig sind ein Erzeugnis aus Rüben der Zuckerkarotte Daucus carota L.
Karotten mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Karottensalat in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Verarbeitungsform, z. B. „in Streifen“, „fein geraspelt“, angegeben werden.
Die Karotten werden sorgfältig geerntet, sachgerecht sortiert, von Krautresten befreit, sorgfältig geschält, gewaschen, zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale
Karotten mit Essig haben eine gleichmäßige, sortentypische gelborange bis rotorange Farbe. Die Textur ist bissfest. Der Geruch ist frisch und arttypisch. Der Geschmack ist süß-sauer, würzig und arttypisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 2 bis 15 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2,5 g/100 ml.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Karottensalat | 52 |
*siehe auch Anlage 2
4.2.1.3 Kürbis
4.2.1.3.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Kürbis mit Essig ist ein Erzeugnis aus Früchten des Speisekürbis Cucurbita maxima.
Kürbis mit Essig wird mit der Verkehrsbezeichnung Kürbis in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung wird die Verarbeitungsform, z. B. „Würfel“ oder „Stücke“, angegeben. Angaben wie „Delikatess“ oder „Auslese“ können hinzugefügt werden, sofern mindestens 15 % Zucker im Enderzeugnis enthalten sind.
Der Kürbis wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig geschält und vom Kerngehäuse befreit, geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale
Kürbis mit Essig hat eine gelbliche bis orange Farbe. Er hat eine nicht zu weiche Textur, wobei gewisse Texturunterschiede von Stück zu Stück innerhalb eines Gebindes für dieses Produkt typisch sind. Der Geruch ist frisch und arttypisch.
Der Geschmack ist süß-sauer, würzig und arttypisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes in der Regel weniger als 30 %.
Wird Kochsalz zugefügt, beträgt der Kochsalzgehalt in der Regel nicht mehr als 2 g/100 ml.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Kürbis | 55 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Verfärbungen: Stücke, deren Oberfläche zu mindestens 25 % braun ist.
b) Holzige Stücke: Stücke, die vom holzigen Stielansatz stammen.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Ein Kürbisstück wird als Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler |
---|---|
Verfärbungen | 10 % (m/m) |
Holzige Stücke | 1 Stück/100 g |
4.2.1.4 Maiskölbchen
4.2.1.4.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Maiskölbchen mit Essig sind ein Erzeugnis aus Maiskölbchen bis zu einer Länge von 12 cm der Maispflanze Zea mays L.
Maiskölbchen mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Maiskölbchen in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Größensortierung angegeben werden:
Verkehrsbezeichnung einschließlich ergänzender Bezeichnungen | Länge (cm) |
---|---|
Maiskölbchen | < 12 |
Maiskölbchen extra klein | < 7 |
Die Maiskölbchen werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, gegebenenfalls sortiert und sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale
Maiskölbchen mit Essig sind von annähernd gleichmäßig hellgelber Farbe und Größe und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Sie weisen eine weiche, zarte, nicht mehlige Textur auf. Geruch und Geschmack sind arttypisch und ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes in der Regel 2 bis 10 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,3 und 2,5 g/100 ml.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Maiskölbchen | 52 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Hüllblätter oder Teile davon: Teile der membranartigen äußeren Hülle sowie umhüllender Blätter, die Bestandteil des Kölbchens sind. Fehlerhaft sind mehr als 2 cm² große Teile.
b) Seidenteile: Teile des groben, fadenförmigen Gewebes unter der Hülle, die Bestandteil des Kölbchens sind. Fehlerhaft sind Seidenteile, die in der Summe länger als 20 cm sind.
c) Mechanisch beschädigt: Gebrochene Kölbchen.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Ein Maiskölbchen, ein Hüllblatt bzw. ein Teil hiervon (größer als 2 cm²) sowie Seidenteile (in der Summe länger als 20 cm) werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler |
---|---|
Hüllblätter oder Teile davon | 1 Stück/100 g |
Seidenteile | 1 Stück/100 g |
Mechanisch beschädigt | 2 Stück/100 g |
4.2.1.5 Paprika (Gemüsepaprika)
4.2.1.5.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Gemüsepaprika mit Essig ist ein Erzeugnis aus Früchten des Gemüsepaprikas Capsicum annuum L. Es werden Sorten eingesetzt, die überwiegend dickfleischige Früchte hervorbringen. Die Farbe der Paprika ist je nach Reifegrad und Sorte z. B. grün, gelb, orange oder rot.
Gemüsepaprika mit Essig wird mit der Verkehrsbezeichnung Paprika in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Tomatenpaprika kann die Verkehrsbezeichnung Tomatenpaprika verwendet werden. Außer bei rotem Paprika wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung die Farbe angegeben. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Verarbeitungsform, z. B. „Streifen“, „Würfel“ oder „Viertel“, angegeben werden.
Der Paprika wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Stücke von Gemüsepaprika mit Essig sind von annähernd gleicher Farbe und Größe. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen. Sie haben einen arttypischen, säuerlichen Geruch und einen würzigen, arttypischen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 3 bis 12 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2,5 g/100 ml.
Abtropfgewichte*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Paprika, Streifen | 45 |
Paprika, Stücke | 42 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Ungleichmäßig gefärbt: Stücke mit mindestens 25 % anderer Farbanteile oder andersfarbiger Stücke.
b) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
c) Schnittfehler und mechanisch beschädigt: Streifen < 20 mm und zusammenhängende Streifen. Scheiben- und ringartige Stücke gelten nicht als fehlerhaft. Bei gevierteltem Paprika werden mechanische Beschädigungen, die weniger als die Hälfte eines Viertels umfassen, gezählt.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Ein Gemüsepaprikastück wird als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler Streifen und Stücke | Tolerierbare Fehler Viertel |
---|---|---|
Ungleichmäßig gefärbt | 15 % (m/m) | 15 % (m/m) |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | 2 Stück/100 g | 2 Stück/100 g |
Schnittfehler und mechanisch beschädigt | 25 % (m/m) | 15 % (m/m) |
4.2.1.6 Peperoni
4.2.1.6.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Peperoni mit Essig ist ein Erzeugnis aus unreifen oder reifen Schoten des Gewürzpaprikas Capsicum frutescens L.
Peperoni mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Peperoni in Verkehr gebracht. Je nach Schärfegrad wird die Verkehrsbezeichnung ergänzt durch Angaben wie „mild“ oder „scharf“.
Bohnenförmige scharfe Peperoni werden auch mit der Verkehrsbezeichnung Bohnenpeperoni in Verkehr gebracht.
Die Peperoni werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
Peperoni haben unterschiedliche Formen, z. B. spiral-, kegel-, kugel-, bohnenförmig.
4.2.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale
Milde Peperoni mit Essig haben eine gelbliche Farbe und einen mild-würzigen Geschmack. Scharfe Peperoni mit Essig sind von gelber, roter und grüner Farbe, auch geflammt, und haben einen scharf-würzigen Geschmack. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig und gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 2 bis 10 %. Bei milden Peperoni kann der Gehalt höher liegen.
Der Kochsalzgehalt liegt in der Regel zwischen 1 und 2 g/100 ml. Bei scharfen Peperoni kann der Gehalt höher liegen.
Abtropfgewichte:
Die Abtropfgewichte bei Peperoni sind abhängig von der unterschiedlichen Form und Größe der Früchte.
Beschreibung der Fehler:
a) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt. Die schadhafte Stelle hat einen Durchmesser von mehr als 5 mm.
b) Mechanisch beschädigt: Früchte mit abgelösten Kappen sowie ganz durchgebrochene Schoten.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Eine Peperoni wird als Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler |
---|---|
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | 5 Stück/100 g |
Mechanisch beschädigt | 10 Stück/100 g |
4.2.1.7 Rote Bete
4.2.1.7.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Rote Bete mit Essig sind ein Erzeugnis aus den Knollen der Art Beta vulgaris vulgaris.
Rote Bete mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Rote Bete, Rote Beete oder Rote Rüben in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung wird die Verarbeitungsform, z. B. „Kugeln“ (mit einem Durchmesser bis zu 42 mm), „Scheiben“ oder „Würfel“ angegeben.
Rote Bete werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, gekocht, geschält, geputzt, ggf. geschnitten und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
Bei großen Rüben ist es zum Teil notwendig, diese vor dem Scheibenschnitt zu teilen.
4.2.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale
Rote Bete mit Essig haben eine einheitlich kräftige, rote Farbe. Der Geruch ist frisch und arttypisch. Der Geschmack ist süß-sauer, würzig und arttypisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Rote Bete werden nicht gefärbt.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 5 bis 20 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,3 und 1,8 g/100 ml.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Rote Bete, Rote Beete, Rote Rüben | 60 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Wurzelreste: Anhängende, ungenügend entfernte Reste der Wurzel > 5 mm.
b) Schälfehler: Stücke mit Schalenresten mit einem Durchmesser größer 7 mm.
c) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere durch dunkle Verfärbungen.
d) Bruch: Scheiben (ganze Scheiben oder vorgeteilte Scheiben) < als ½ Scheibe, Streifen < 25 mm, Kugel < ½ Kugel.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Eine Rote Bete bzw. ein Teilstück werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler | Tolerierbare Fehler | Tolerierbare Fehler |
---|---|---|---|
Würfel/ Streifen | Scheiben | Kugeln | |
Wurzelreste | 5 % (m/m) | 5 % (m/m) | |
Schälfehler | 2 Stück/100 g | 1 Stück/100 g | |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | 5 Stück/100 g | 5 Stück/100 g | 5 Stück/100 g |
Bruch | 25 % (m/m) | 25 % (m/m) | 15 % (m/m) |
4.2.1.8 Sellerie
4.2.1.8.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Sellerie mit Essig ist ein Erzeugnis aus Knollensellerie der Art Apium graveolens var. rapaceum L.
Sellerie mit Essig wird mit der Verkehrsbezeichnung Sellerie oder Selleriesalat in Verkehr gebracht. Bei Sellerie wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung die Verarbeitungsform, z. B. „Streifen“, „fein geraspelt“, „Scheiben“ oder „Würfel“ angegeben.
Der Sellerie wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, geschält, in Scheiben oder Stücke geschnitten, geraspelt oder anderweitig zerkleinert und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.8.2 Beschaffenheitsmerkmale
Sellerie mit Essig ist von heller, leicht gelblicher Farbe. Der Geruch ist frisch und arttypisch. Der Geschmack ist süß-sauer, würzig und arttypisch. Geruch und Geschmack sind ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Sellerie mit Essig ist annähernd frei von Rost- und Stockflecken. Schalen- und Wurzelreste kommen nicht vor.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes in der Regel 3 bis 12 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2,5 g/100 ml.
Abtropfgewichte*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Streifen, Würfel, Raspel | 52 |
Scheiben | 50 |
*siehe auch Anlage 2
4.2.1.9 Silberzwiebeln
4.2.1.9.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Silberzwiebeln mit Essig sind ein Erzeugnis aus ganzen Speisezwiebeln mit einem Durchmesser bis zu 28 mm der Zwiebel Allium cepa L. Sie werden von Wurzeln, Austrieben und Außenhäuten befreit.
Silberzwiebeln mit Essig werden mit der Verkehrsbezeichnung Silberzwiebeln in Verkehr gebracht. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kann die Größensortierung angegeben werden.
Verkehrsbezeichnung einschließlich ergänzender Angaben | Durchmesser (mm) |
---|---|
Silberzwiebeln, extra fein | < 16 |
Silberzwiebeln, klein | < 22 |
Die Silberzwiebeln werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, sortiert, sorgfältig gewaschen und in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
4.2.1.9.2 Beschaffenheitsmerkmale
Silberzwiebeln mit Essig sind unzerteilt und von weißlicher Farbe. Sie haben einen arttypischen Geruch und Geschmack ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 3 bis 15 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2 g/100 ml.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Silberzwiebeln | 52 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Grünverfärbungen: Stücke mit mindestens 50 % Grünverfärbungen.
b) Wurzelreste: Stücke mit Wurzelfäden > 5 mm.
c) Schalenreste und –teile: Stücke mit Schalenresten und lose Schalen.
d) Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Das Erscheinungsbild des Stückes ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere in Form von grauen bzw. braunen Verfärbungen.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropftes Gemüse. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Eine grün verfärbte Silberzwiebel oder eine mit Wurzelresten werden als ein Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler |
---|---|
Grünverfärbungen | 5 % (m/m) |
Wurzelreste | 10 % (m/m) |
Schalenreste und –teile | 12 % (m/m) |
Schäden durch Schädlinge oder Fäule | 4 Stück/100 g |
4.2.2 Gemüse mit Essig aus mehreren Gemüsearten
Jede Gemüsekomponente einer Mischung aus mehreren Gemüsearten mit Essig entspricht den „Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen“ für Gemüseerzeugnisse sowie ggf. den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ für Gemüse mit Essig aus einer Gemüseart.
4.2.2.1 Mixed Pickles
4.2.2.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Mixed Pickles mit Essig sind ein Erzeugnis aus mindestens sechs verschiedenen Gemüsearten. Die Zusammensetzung ergibt sich aus der unten stehenden Tabelle.
Die Verkehrsbezeichnung lautet Mixed Pickles.
4.2.2.1.2 Beschaffenheitsmerkmale
Mixed Pickles mit Essig sind im Geruch frisch, arttypisch, würzig säuerlich und im Geschmack arttypisch, süß-sauer, würzig und nicht gärig. Die einzelnen Gemüsearten sind visuell klar erkennbar.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 3 bis 15 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 1 und 3 g/100 ml.
Zur Herstellung von Mixed Pickles werden die in der nachfolgenden Tabelle genannten Gemüsearten eingesetzt. Mindestens 80 % der Gemüsemischung bestehen aus den obligatorischen Gemüseanteilen und maximal 20 % aus den fakultativen Gemüseanteilen.
obligatorische Gemüseanteile | Anteil (% Gemüseeinwaage) | fakultative Gemüseanteile | Anteil (% Gemüseeinwaage) |
---|---|---|---|
Unzerkleinerte Cornichons | max. 25 % | Gurkenscheiben / Gurkenstücke, Karotten (Möhren), Spargel, Pilze, junge grüne Erbsen, Oliven, | je max. 10 % |
Blumenkohl | max. 25 % | ||
Silberzwiebeln (max. Durchmesser 25 mm) | max. 25 % | ||
Maiskölbchen (max. 8 cm lang) oder wahlweise Paprika | max. 25 % | zerteilte Maiskölbchen | |
Maiskölbchen (max. 8 cm lang) oder wahlweise Paprika | max. 15 % | ||
Summe | max. 80 % | max. 20 % |
Die Prozentangaben (m/m) beziehen sich auf die Gesamtgemüseeinwaage und werden im Mittel eingehalten. Technologisch bedingte Schwankungen sind unvermeidbar.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Mixed Pickles | 52 |
*siehe auch Anlage 2
4.2.2.2 Puszta Salat
4.2.2.2.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Puszta Salat ist ein Erzeugnis aus einer Mischung von in dünne Streifen geschnittenen Gemüsearten mit Essig.
Die Verkehrsbezeichnung lautet Puszta Salat.
4.2.2.2.2 Beschaffenheitsmerkmale
Puszta Salat ist noch bissfest. Geruch und Geschmack sind mild säuerlich, produkttypisch und ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig oder gärig.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes 2 bis 10 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 2 g/100 ml.
Zur Herstellung von Puszta Salat werden die in der nachfolgenden Tabelle genannten Gemüsearten eingesetzt. Mindestens 75 % der Gemüsemischung bestehen aus den obligatorischen Gemüseanteilen und maximal 25 % aus den fakultativen Gemüseanteilen.
obligatorische Gemüseanteile | Anteil (% Gemüseeinwaage) | fakultative Gemüseanteile | Anteil (% Gemüseeinwaage) |
---|---|---|---|
Paprika | mind 25 % | Sellerie, | je max 10% |
Gurken | Karotten (Möhren), Spargel | ||
Zwiebeln | Weißkohl | ||
und wahlweise auch Bohnen | |||
Summe | max. 75 % | max. 25 % |
Die Prozentangaben (m/m) beziehen sich auf die Gesamtgemüseeinwaage und werden im Mittel eingehalten. Technologisch bedingte Schwankungen sind unvermeidbar.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Puszta Salat | 52 |
*siehe auch Anlage 2
5. Besondere Beurteilungsmerkmale für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware
5.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Pasteurisierte Gurkenkonserven sind Erzeugnisse, die aus frischen, vorbereiteten, ganzen oder zerkleinerten Gurken der Art Cucumis sativus L. mit einem Aufguss hergestellt werden. Die Haltbarmachung geschieht in geeigneten Behältnissen durch Pasteurisation.
Ein entsprechend niedriger pH-Wert ist erforderlich, um das Produkt ausreichend haltbar zu machen. Er liegt in der Regel unter 4,2.
Bei der Herstellung werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:
• Trinkwasser7)
• Speisesalz
• Essig4)
• Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen8)
• Zuckerarten5), Süßungsmittel3)
• dekorative oder würzende Gemüsestücke.
Gewürzgurken werden aus ganzen, annähernd gleichmäßig und gerade gewachsenen Einlegegurken hergestellt.
Cornichons sind kleine Gewürzgurken; in einem Kilogramm sind mindestens 60 Stück enthalten.
Nicht gleichmäßig gewachsene ganze Einlegegurken werden zur Herstellung von Krummen Gurken verwendet.
Zerkleinerte Gurken werden aus geschälten oder ungeschälten Einlegegurken hergestellt. Sie sind in gleichen Behältnissen annähernd gleichmäßig in Form, Größe und Aussehen. Werden Schlangengurken verwendet, so wird darauf hingewiesen.
Senfgurken und Honiggurken werden aus ausgereiften, geschälten, vom Kerngehäuse befreiten und in Stücke geschnittenen Schälgurken, aber nicht aus Schlangengurken hergestellt.
Bei Konserven mit ganzen Gurken in Behältnissen ab 4250 ml wird die Sortierung (Stückzahl pro Behältnis oder pro kg) angegeben.
Die Worte „süß-sauer“ können in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angeführt werden, sofern der Zuckergehalt im Fertigerzeugnis mindestens 1 % beträgt oder bei Verwendung von Süßstoffen ein entsprechender Süßegrad erreicht wird.
Pasteurisierte Gurkenkonserven werden mit der Verkehrsbezeichnung Gurken in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform kann Bestandteil der Verkehrsbezeichnung sein oder wird in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung entsprechend nachstehender Tabelle angegeben.
Verkehrsbezeichnung | Verarbeitungsform/Sortierung |
---|---|
Gewürzgurken | ganze Einlegegurken |
Cornichons | ganze, kleine Einlegegurken |
Krumme Gurken, | ganze Einlegegurken, auch nicht gleichmäßig gewachsen |
Gurken, krumm, | |
Krumme Gurken, wie gewachsen | |
Gurkensticks, | längs geschnittene Gurken |
Gurkenviertel, | |
Gurkenscheiben | |
Gurkenscheiben, | quer geschnittene Gurken |
Gurkenschnitten, | |
Gurkenhappen | |
Gurkenwürfel, | längs- und quergeschnittene Gurken |
Gurkenstreifen, | |
Gurkenschnitzel | |
Senfgurken, Honiggurken | in Stücke geschnittene Schälgurken |
5.2 Beschaffenheitsmerkmale
Ganze Gurken und Gurkenstücke aus Gurkenkonserven haben eine feste, in der Regel knackige Konsistenz.
Hohle Gurken kommen nur vereinzelt vor.
Bei Gewürzgurken und Cornichons befinden sich im einzelnen Behältnis nur sortierte Gurken, deren Längen sich um höchstens 3 cm unterscheiden. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden.
Die Angaben „fein sortiert“, „Delikatess....“ oder „Auslese....“ werden nur verwendet, wenn die Gewürzgurken oder Cornichons im einzelnen Behältnis nach Form, Größe und Aussehen annähernd gleichmäßig sortiert sind.
Quergeschnittene Gurkenscheiben sind in der Regel bis zu 10 mm dick und haben einen Durchmesser bis zu 60 mm. Der Durchmesser der kleinsten Scheibe im Behältnis beträgt mindestens die Hälfte des Durchmessers der größten Scheibe. Diese Grenzen werden von nicht mehr als 10 % (m/m) der Gurkenscheiben überschritten.
Für längsgeschnittene Gurkenscheiben gelten diese Ausführungen entsprechend - die Länge beträgt bis zu 15 cm.
Senfgurken enthalten Senfkörner als Gewürz.
Honiggurken werden mit einer geschmacklich wahrnehmbaren Menge an Honig hergestellt. Zur Süßung können Zuckerarten5) oder Süßungsmittel3) zugesetzt werden.
Eingelegte Gurken sind praktisch frei von Sand.
Der refraktometrisch bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmte Gehalt an löslicher Substanz beträgt abzüglich des Kochsalzgehaltes bei süß-sauren Erzeugnissen weniger als 14 %, bei süßen Erzeugnissen mindestens 14 %.
Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 3 g/100 ml.
Abtropfgewichte*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen | ||
---|---|---|---|
bei Behältnissen < 1700 ml | bei Behältnissen < 1700 ml | bei Behältnissen > 4250 ml | |
Gewürzgurken | 50 | 52 | 55 |
Cornichons | 52 | 52 | 55 |
Krumme Gurken | 50 | 52 | 55 |
Zerkleinerte Gurken | 50 | 50 | 50 |
Senfgurken, Honiggurken | 58 | 58 | 58 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Farbfehler: verfärbte (z. B. braune) oder missfarbene (z. B. weiße) Gurken.
b) Texturfehler: weiche, matschige Gurken oder Gurkenstücke.
c) Krumm gewachsen: Gurken, die in einem Winkel von mehr als 35° gekrümmt sind. Dies ist bei dem Erzeugnis „Krumme Gurken“ kein Fehler.
d) Krüppel oder Ausfall: missgeformte Gurken wie Ballons, Flaschen, Haken, Zwillinge oder anderweitig deformierte Gurken.
e) Blüten: anhaftende Blüten.
f) Stiele: anhaftende Stiele länger als 10 mm.
g) Mechanisch beschädigt: zerbrochene, zerquetschte, zerrissene Gurken oder Gurkenstücke.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropfte Gurken. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Eine Gurke bzw. ein Gurkenstück oder eine Blüte oder ein Stiel werden als Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler | Tolerierbare Fehler | Tolerierbare Fehler |
---|---|---|---|
Cornichons | Gewürzgurken, | Gurkensticks, | |
Farbfehler | 4 Stück | 3 Stück | 4 Stück |
Texturfehler | 4 Stück | 3 Stück | 4 Stück |
Krumm gewachsen | 20 % (m/m) | 20 % (m/m) (nur bei Gewürzgurken) | |
Krüppel oder Ausfall | 20 % (m/m) (nur bei krummen Gurken) | ||
Mechanisch beschädigt | 20 % (m/m) | 20 % (m/m) | 15 % (m/m) 30 % (m/m) (bei Gurkenscheiben) |
Blüten | 20 % (m/m) | 20 % (m/m) | |
Stiele | 20 % (m/m) | 20 % (m/m) |
6. Besondere Beurteilungsmerkmale für Salzdillgurken
6.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Salzdillgurken sind tafelfertig zubereitete Einlegegurken, die einer natürlichen Milchsäuregärung in einer Salzlake unterzogen worden sind und die in der Regel pasteurisiert in Verkehr gebracht werden. Es werden üblicherweise Dillkraut, Gewürze und weitere aromatische Pflanzenteile (wie z. B. Knoblauch, Zwiebeln, Piment, Meerrettich usw.) und natürliche Aromen8) oder deren Auszüge zugesetzt.
Salzdillgurken werden mit der Verkehrsbezeichnung Salzgurken, Salzdillgurken, Dillgurken oder Saure Gurken in Verkehr gebracht. Erzeugnisse, die unter den Bezeichnungen Salzgurken oder Saure Gurken in Verkehr gebracht werden, können auch ohne Zusatz von Dill hergestellt werden. Bei Verwendung von krumm gewachsenen Gurken wird die Verkehrsbezeichnung durch die Angabe "krumm" ergänzt.
6.2 Beschaffenheitsmerkmale
Die Gurken in einem Behältnis sind von annähernd gleicher Größe. Bei Gläsern können zur besseren Ausnutzung des Kopfraums auch einige kleinere Gurken aufgelegt werden.
Hohle Gurken kommen vor.
Der Gesamtsäuregehalt, berechnet als Milchsäure, beträgt mindestens 0,6 %, der Gehalt an Milchsäure beträgt mindestens 0,2 %, der Gehalt an flüchtigen Säuren, berechnet als Essigsäure, beträgt höchstens 0,45 %.
Milchsäure und andere nichtflüchtige Säuren werden nicht zugesetzt.
Abtropfgewicht*:
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Salzdillgurken | 52 |
*siehe auch Anlage 2
Beschreibung der Fehler:
a) Krumm gewachsen: Gurken, die in einem Winkel von mehr als 35° gekrümmt sind.
b) Krüppel oder Ausfall: missgeformte Gurken wie Ballons, Flaschen, Haken, Zwillinge oder anderweitig deformierte Gurken.
c) Mechanisch beschädigt: zerbrochene, zerquetschte Gurken.
Die Standardprobenmenge beträgt 500 g abgetropfte Gurken. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobenmenge geprüft werden. Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobenmenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.
Eine Gurke wird als Stück gezählt.
Fehlerart | Tolerierbare Fehler |
---|---|
Krumm gewachsen (ausgenommen bei der Verarbeitungsart Krumme) | 25 % (m/m) |
Krüppel oder Ausfall | 10 % (m/m) |
Mechanisch beschädigt | 25 % (m/m) |
7. Besondere Beurteilungsmerkmale für verarbeiteten Rotkohl
7.1 Rotkohlgemüse
7.1.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Rotkohlgemüse ist ein Erzeugnis, das aus in dünne Streifen geschnittenem, frischem Rotkohl (Brassica olearacea var. rubra) unter Zusatz würzender und geschmacksabrundender Zutaten gekocht wird.
Bei der Herstellung werden insbesondere als Zutaten verwendet:
• Trinkwasser7),
• Essig4),
• Speisesalz,
• Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen8),
• Zuckerarten5), Süßungsmittel3),
• Fruchtsäfte, Fruchtsaftkonzentrate9),
• Früchte, ganz oder zerkleinert, auch getrocknet (max. 10 % der Gesamtfüllmenge),
• Speisefette und Speiseöle.
Rotkohlgemüse wird mit der Verkehrsbezeichnung Rotkohl in Verkehr gebracht. Statt Rotkohl werden auch die Verkehrsbezeichnungen Rotkraut oder Blaukraut verwendet. Die Verkehrsbezeichnung wird ggf. durch Angaben wie „tafelfertig“, „küchenfertig“, „servierfertig“ ergänzt.
Der Hinweis „Delikatess“ ist nur üblich, wenn die Presslake einen Gehalt an löslicher Trockenmasse von mindestens 13 %, entsprechend 13 °Brix, aufweist. Die lösliche Trockenmasse wird mittels Refraktometer bei 20 °C ohne Säurekorrektur bestimmt. Unter Presslake ist die Mischung aus abgetropfter und anschließend abgepresster Lake zu verstehen.
Verkehrsbezeichnungen wie Apfelrotkohl oder gleichsinnige Bezeichnungen sind nur üblich, wenn Apfelerzeugnisse bei der Herstellung verwendet wurden und wenn der Trockensubstanzanteil des Apfelrotkohls, der aus Äpfeln stammt, mindestens l % beträgt. Unter Apfelerzeugnissen sind zu verstehen: Apfelstücke, Apfelmark, Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat.
Rotkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, vom holzigen Teil des Strunkes und den Außenblättern befreit und zerkleinert. Der essbare Teil des Strunkes wird ebenfalls sachgerecht zerkleinert. Rohware mit Putzstellen und Rissen wird nur verwendet, sofern sich bei der Verarbeitung ein annähernd gleichmäßiger Schnitt ergibt.
Rotkohlgemüse wird in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit pasteurisiert.
7.1.2 Beschaffenheitsmerkmale
Rotkohlgemüse hat eine zarte, jedoch ausreichend feste Konsistenz, eine kräftige rote bis blaue Farbe ohne braune, graue und verblasste Teile sowie einen arttypischen Geruch und Geschmack.
Rotkohlgemüse hat in der Presslake einen Gehalt an löslicher Trockenmasse, bestimmt mittels Refraktometer bei 20 °C ohne Säurekorrektur, der nicht unter 8 % beträgt. Unter Presslake ist die Mischung aus abgetropfter und anschließend aus dem Kohl abgepresster Lake zu verstehen.
Rotkohlgemüse wird üblicherweise mit Aufgussflüssigkeit verzehrt. Daher wird ein Anteil der Aufgussflüssigkeit mit zum Abtropfgewicht hinzugerechnet.
Abtropfgewicht*:
Durch Wägen nach fünfminütigem Abtropfen erhält man die feste Kohlsubstanz. Dieser Wert wird durch 0,9 dividiert und ergibt das zu deklarierende Abtropfgewicht.
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/100 ml Randvollvolumen |
---|---|
Rotkohlgemüse | 90 |
*siehe auch Anlage 2
Die Füllmenge in g beträgt 95 % des Gebindevolumens in ml.
Bei Verwendung von flexiblen Verpackungen wie Kunststofffolienbeuteln o. ä. ist eine zusätzliche Zugabe von Rotkohllake aus technologischen Gründen möglich.
8. Besondere Beurteilungsmerkmale für Sauerkraut
8.1 Herstellung und Verkehrsbezeichnung
Sauerkraut ist ein Erzeugnis, das aus in dünne Streifen geschnittenem, frischem Weißkohl (Brassica oleracea var. capitata) nach Zusatz von Kochsalz durch natürliche Gärungsvorgänge, im Wesentlichen durch Milchsäuregärung, hergestellt wird. Sauerkraut wird mit der Verkehrsbezeichnung Sauerkraut oder Sauerkohl in den Verkehr gebracht.
Gegebenenfalls werden diesem Erzeugnis bei der Weiterverarbeitung noch geschmackgebende Zutaten zugegeben.
Hierzu werden insbesondere folgende Zutaten verwendet:
• Gewürze, Kräuter und natürliche Aromen8),
• Zuckerarten5),
• Wein, Schaumwein,
• Früchte, Gemüse,
• Speisefette, Speiseöle,
• Speck, Schinken.
Als Weinsauerkraut, Weinsauerkohl, Weinkraut, Sauerkraut mit Wein oder Sauerkohl mit Wein wird ein Erzeugnis bezeichnet, dem mindestens 2 % (m/m) Wein, bezogen auf die deklarierte Füllmenge, zugesetzt wird.
Bei pasteurisiertem Sauerkraut wird diese Behandlung durch die Angabe „pasteurisiert“ kenntlich gemacht.
Der frische Weißkohl wird sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, vom holzigen Teil des Strunkes befreit und zerkleinert. Der essbare Teil des Strunkes wird ebenfalls sachgerecht zerkleinert. Rohware mit Putzstellen und Rissen wird nur verwendet, sofern sich bei der Verarbeitung ein annähernd gleichmäßiger Schnitt ergibt.
8.2 Beschaffenheitsmerkmale
Sauerkraut ist genügend vergoren, von ausreichend fester Konsistenz, von hellem Aussehen sowie von arttypischem, kräftigem Geruch und Geschmack und ohne Fremdnoten, wie z. B. muffig.
Bestimmungen aus der Presslake (unter Presslake ist die Mischung aus abgetropfter und anschließend aus dem Kohl abgepresster Lake zu verstehen):
Der Gehalt an löslichen Bestandteilen in der Lake, bestimmt mittels Refraktometer bei 20 °C ohne Säurekorrektur, beträgt, bezogen auf die kochsalzfreie Substanz, mindestens 4,4 %, entsprechend 4,4 °Brix. Der pH-Wert liegt unter 4,1.
Der Säuregehalt, berechnet als Milchsäure, beträgt mindestens 0,75 g/100 ml. Der Kochsalzgehalt liegt zwischen 0,5 und 3 g/100 ml.
Sauerkraut besteht aus mindestens 90 % (m/m) fester Sauerkrautsubstanz und gegebenenfalls festen Zutaten und höchstens 10 % Gärlake und flüssigen Zutaten.
Abtropfgewicht*:
Durch Wägen nach fünfminütigem Abtropfen erhält man die feste Kohlsubstanz. Dieser Wert wird durch 0,9 dividiert und ergibt das zu deklarierende Abtropfgewicht.
Erzeugnis | g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen < 2 l Gebindevolumen | g Abtropfgewicht/ 100 ml Randvollvolumen > 2 l Gebindevolumen |
---|---|---|
Sauerkraut | 90 | 95 |
*siehe auch Anlage 2
Die Füllmenge in g beträgt 95 % des Gebindevolumens in ml.
Bei Verwendung von flexiblen Verpackungen wie Kunststofffolienbeuteln o. ä. ist eine zusätzliche Zugabe von Gärlake aus technologischen Gründen möglich.
Anlage 1 - Fundstellenverzeichnis der beschriebenen Gemüsearten
Gemüseart | Botanische Bezeichnung | Fundstellen TK- Gemüse | Fundstellen Gemüsekonserven | Fundstellen Gemüse mit Essig | Fundstellen Gurkenkonserven | Fundstellen Salzdillgurken | Rotkohl | Sauerkraut |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Artischocken | Cynara scolymus | 2.2.2.2 | ||||||
Auberginen | Solanum melongena L. | 2.2.2.2 | ||||||
Bambussprossen | Phyllostachys ssp. Siebold et Zucc. | 2.2.2.2 | ||||||
Blumenkohl | Brassica oleracea L. var. botrytis L. | 2.2.1.1 | 4.2.2.1.2 | |||||
2.2.2.2 | ||||||||
Bohnen | Phaseolus vulgaris L. | 2.2.1.2 | 3.2.1.1 | 4.2.1.1 | ||||
2.2.2.2 | 4.2.2.2.2 | |||||||
Broccoli | Brassica oleracea var. italica Plenck | 2.2.1.3 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Dicke Bohnen/Große Bohnen | Vicia faba L. | 2.2.1.4 | 3.2.1.3 | |||||
2.2.2.2 | ||||||||
Erbsen | Pisum sativum L. | 2.2.1.5 | 3.2.1.2 | 4.2.2.1 | ||||
2.2.2 | 3.2.2.1 | |||||||
3.2.2.2 | ||||||||
Fenchel | Foeniculum vulgare Mill. vulgare | 2.2.2.2 | ||||||
Flageoletbohnen | Phaseolus vulgaris L. | 2.2.2.2 | ||||||
Grünkohl | Brassica oleracea var. sabellica L. | 2.2.1.6 | 3.2.1.4 | |||||
Gurken | Cucumis sativus L. | 2.2.2.2 | 4.2.2.1.2 5. | |||||
4.2.2.2.2 | ||||||||
Kaiserschoten | Pisum sativum L. ssp. sativum convar. axiphium Alef. | 2.2.1.18 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Karotten (Möhren) | Daucus carota L. | 2.2.1.7 | 3.2.1.5 | 4.2.1.2 | ||||
2.2.2.1 | 3.2.2.1 | 4.2.2.1.2 | ||||||
2.2.2.2 | 3.2.2.2 | 4.2.2.2.2 | ||||||
Kidney-Bohnen | Phaseolus vulgaris L. | 2.2.2.2 | 3.2.1.6 |
Gemüseart | Botanische Bezeichnung | Fundstellen TK- Gemüse | Fundstellen Gemüsekonserven | Fundstellen Gemüse mit Essig | Fundstellen Gurkenkonserven | Fundstellen Salzdillgurken | Rotkohl | Sauerkraut |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Knollensellerie | Apium graveolens var. rapaceum L. | 2.2.2.2 | 4.2.1.8 | |||||
Kohlrabi | Brassica oleracea gongyloides | 2.2.1.8 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Kürbis | Cucurbita maxima | 2.2.2.2 | 4.2.1.3 | |||||
Maiskörner/Gemüsemais | Zea mays L. | 2.2.1.9 | 3.2.1.7 | |||||
2.2.2.2 | ||||||||
Maiskolben | Zea mays L. | 2.2.1.10 | 3.2.1.8 | 4.2.1.4 | ||||
2.2.2.2 | 4.2.2.1.2 | |||||||
Okraschoten | Abelmoschus esculentus (L.) Moench | 2.2.2.2 | ||||||
Oliven | Olea europea L. subsp. europea | 4.2.2.1.2 | ||||||
Paprika | Capsicum annuum L. | 2.2.1.11 | 4.2.1.5 | |||||
2.2.2.2 | 4.2.2.1.2 | |||||||
4.2.2.2.2 | ||||||||
Peperoni | Capsicum frutescens L. | 4.2.1.6 | ||||||
Porree | Allium porrum L. | 2.2.1.12 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Rettich | Raphanus sativus var. niger (Mill.) S. Kerner | 2.2.2.2 | ||||||
Romanesco | Brassica oleracea var. botrytis | 2.2.2.2 | ||||||
Rosenkohl | Brassica oleracea gemmifera | 2.2.1.13 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Rote Bete | Beta vulgaris vulgaris | 4.2.1.7 | ||||||
Rotkohl | Brassica oleracea var. rubra | 2.2.1.14 | 7. | |||||
Salzdillgurken | Cucumis sativus L. | 6. | ||||||
Sauerkraut | Brassica olearacea var. capitata | 8. | ||||||
Schwarzwurzeln | Scorzonera hispanica L. | 2.2.2.1 | 3.2.1.9 | |||||
2.2.2.2 |
Gemüseart | Botanische Bezeichnung | Fundstellen TK- Gemüse | Fundstellen Gemüsekonserven | Fundstellen Gemüse mit Essig | Fundstellen Gurkenkonserven | Fundstellen Salzdillgurken | Rotkohl | Sauerkraut |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Silberzwiebeln | Allium cepa L. | 4.2.1.9 | ||||||
4.2.2.1.2 | ||||||||
Spargel | Asparagus officinalis L. | 2.2.1.15 | 3.2.1.10 | 4.2.2.1.2 | ||||
2.2.2.1 | 3.2.2.2 | 4.2.2.2.2 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Spinat | Spinacia olearacea L. | 2.2.1.16 | ||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Staudensellerie | Apium graveolens L. var. dulce (Mill.) Pers. | 2.2.2.2 | ||||||
Tomaten | Lycopersicon esculentum Mill. var. esculentum | 2.2.2.2 | ||||||
Weißkohl | Brassica ole- racea L. var. capitata L. | 2.2.2.2 | 4.2.2.2.2 | |||||
Wirsing | 2.2.1.17 | |||||||
2.2.2.2 | ||||||||
Zucchini | Cucurbit apepo L. | 2.2.2.2 | ||||||
Zuckerschoten | Pisum sativum L. ssp. sativum convar. axiphium | 2.2.1.18 | ||||||
Zwiebeln | Allium cepa L. | 2.2.1.19 | 4.2.2.2.2 | |||||
2.2.2.2 |
Abtropfgewichte bei Gemüsekonserven - handelsübliche Behältergrößen
Gruppe | Füllgrad g/100 ml | 212 314 425 580 850 2650 3100 | 212 314 370 5801) 7202) |
---|---|---|---|
Behältnisvolumen in ml | |||
Dosen in ml | Gläser in ml | ||
I | 49,5 | 105 155 210 285 420 1310 1530 | 95 145 170 265 330 |
II | 52 | 110 160 220 300 440 1375 1610 | 100 150 180 280 345 |
III | 54 | 54 110 165 225 310 455 1430 1670 | 100 155 185 290 360 |
IV | 56,5 | 115 175 240 325 480 1495 1750 | 105 165 195 305 380 |
V | 59 | 125 185 250 340 500 1560 1825 | 110 170 205 320 395 |
VI | 62,5 | 130 195 265 360 530 1655 1935 | 120 180 215 340 420 |
VII | 66 | 140 205 280 380 560 1745 2045 | 125 195 230 360 445 |
VIII | 67 | 140 210 285 385 570 1775 2080 |
1) = abgezogen 10 g
2) = abgezogen 15 g
1. Die Abtropfgewichte sind dem Behältnisvolumen proportional. Dies entspricht dem System des FAO/WHO Codex Alimentarius.
2. Für Schultergläser wird aufgrund des notwendigen Kopfraumes vom Behältervolumen ein Abschlag von 20 ml vorgenommen.
Abtropfgewichte bei pasteurisierten Gurkenkonserven aus frischer Rohware
Gruppe | Füllgrad g/100 ml | 212 314 370 580 720 850 1062 1700 2650 4250 10200 |
---|---|---|
Behältnisvolumen in ml | ||
I | 50 | 105 155 185 290 360 420 530 850 1320 2150 5100 |
II | 52 | 110 165 190 300 370 440 550 880 1380 2200 5300 |
III | 58 | 120 185 215 340 420 490 615 980 1540 2450 5900 |
Abtropfgewichte bei Gemüse mit Essig
Gruppe | Füllgrad g/100 ml | 212 314 370 580 720 850 1062 1700 2550 2650 4250 10200 |
---|---|---|
Behältnisvolumen in ml | ||
I | 36 | 135 210 260 380 920 950 |
II | 42 | 90 130 155 240 300 360 710 1020 1060 1700 4100 |
III | 45 | 95 140 165 260 320 380 760 1070 1110 1800 4300 |
IV | 50 | 105 155 185 290 360 420 530 850 1280 1320 2150 5100 |
V | 52 | 110 165 190 300 370 440 560 880 1320 1380 2200 5300 |
VI | 55 | 115 175 200 320 400 470 940 1400 1460 2350 5600 |
VII | 60 | 125 190 220 350 430 510 1020 1320 1380 |
Abtropfgewichte bei Sauerkraut
Gruppe | Füllgrad g/100 ml | 212 314 370 425 580 720 850 1062 1700 2550 2650 3100 4250 10200 |
---|---|---|
Behältnisvolumen in ml | ||
I | 90 | 190 285 335 385 520 650 770 960 1530 9700 |
II | 95 | 2430 2520 2950 4040 9700 |
Abtropfgewichte bei Salzdillgurken
Gruppe | Füllgrad g/100 ml | 212 314 370 580 720 850 1700 2550 2650 4250 |
---|---|---|
Behältnisvolumen in ml | ||
II | 52 | 110 165 190 300 370 440 880 1320 1380 2200 |
Abtropfgewichte bei verarbeitetem Rotkohl
Gruppe | Füllgrad g/100 ml | 212 314 370 425 580 720 850 1062 1700 2550 2650 3100 4250 10200 |
---|---|---|
Behältnisvolumen in ml | ||
II | 90 | 190 285 335 385 520 650 770 960 1530 2300 2400 2800 3850 9200 |
1) Verordnung über Fertigpackungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451, ber. S. 1307) in der jeweils geltenden Fassung.
2) Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2007 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung.
3) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230) in der jeweils geltenden Fassung.
4) Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732) in der jeweils geltenden Fassung.
5) Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2098) in der jeweils geltenden Fassung.
6) Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464) in der jeweils geltenden Fassung.
7) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) in der jeweils geltenden Fassung.
8) Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127) in der jeweils geltenden Fassung.
9) Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse und Fruchtnektar vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016) in der jeweils geltenden Fassung.